[Wikide-l] Urheberrechtsfrage: US-Public-Domain vs. EU-Recht

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Do Jun 23 22:12:06 UTC 2005


On Fri, 24 Jun 2005 00:03:27 +0200
 Jofi <jofi at nurfuerspam.de> wrote:
> Mal wieder zum Urheberrecht, das ich immer noch nicht
> richtig kapiere und wohl nie werde: Bei Wikisource wurde
> Hesses Siddharta (Original) aufgenommen. Das Werk wurde
> 1922 veröffentlicht und ist somit wohl Public Domain in
> den USA. Hesse starb allerdings erst 1962. Somit ist es
> erst 2032 Public Domain in der EU.
> Nun geht es auch um die Frage: Sollte dieses Werk in eine
> deutschsprachige de.wikisource aufgenommen werden? Ich
> denke, eher nein. Selbst wenn es rechtlich machbar wäre,
> ist es nicht die Art und Weise, durch die
> Wikimedia-Projekte Anerkennung in der breiten Bevölkerung
> bekommen. Andere Meinungen (möglichst juristisch
> fundierte, bin selbst kein Jurist) sind auf englisch auch
> hier
>
http://wikisource.org/wiki/Wikisource:Possible_copyright_violations#Siddhartha
> willkommen.

Da braucht Wikimedia aber eine grosse Kriegskasse, denn der
Suhrkamp-Verlag wird sicher die gerichtliche
Auseinandersetzung suchen, wenn der Text drin bleibt. Da
der Text sich auf deutsch an ein deutsches Publikum wendet,
gibt es keinen Grund, wieso ein deutsches Gericht sich
nicht fuer zustaendig erklaeren soll und der Ausgang des
Verfahrens ist absehbar.

Ceterum censeo: Wikiquote ist nach wie vor eine einzige
URV!

Klaus Graf