[Wikide-l] Umfassende Zuständigkeit deutscher Gerichte bezüglich Internetveröffentlichungen

Gerhard Jahnke Gerhard.Jahnke at gmx.de
Sa Jun 11 19:12:34 UTC 2005


Hallo,

am Sat, 11 Jun 2005 18:52:00 +0200 schrieb Marco:

> Sorry, ich glaube das war ein Missverständnis. Ich meine dass Nutzer,
> bevor sie eine Datei hochladen können, minimal 50 Edits gesammelt haben.
> Denn wie wir aus der Tagespresse und PC-Magazinen entnehmen können, sind
> die Streitwerte ja drastich hoch, und falls Wikipedia dann den
> hochladenden User nicht genau zurückverfolgen könnte, muss dann wohl die
> Foundation geradestehen.

Warum sollte sie? Niemand haftet automatisch für die Taten eines anderen.
Haftung kann einen Betreiber nur treffen, wenn er über einen Missstand
informiert wird und diesen nicht behebt.

> Klar, sowas kann leicht ausgehebelt werden(50x die eigene Seite
> editieren) aber es hält schonmal diverse URVs weg.

Inwiefern? Gibt es Gründe für die Annahme, dass von nicht angemeldeten
Nutzern häufiger URVs kommen? Kann ich nicht nachvollziehen. Und selbst
wenn: IPs werden deutlich genauer kontorlliert als angemeldete Nutzer, URVs
von solchen fallen also eher auf und können beseitigt werden.

Gruß, Gerhard aka Perrak