AW: [Wikide-l] Umfassende Zuständigkeit deutscher Gerichte bezüglich Internetveröffentlichungen

Arnd Hüneke ahueneke at aol.com
Do Jun 2 15:26:06 UTC 2005


Das ist einfach:
Du beantragst einen internationalen Haftbefehl – wobei hier auch ein
deutscher inländischer gereicht hätte – und als er dann über die Grenze kam
und sein Visum bzw. Pass vorlegte, wurde er über den Fahndungscomputer des
BGS ausgespuckt. Und dann hat er natürlich etwas – nicht während seines
Aufenthaltes - in Deutschland getan, denn im deutschen Strafrecht ist der
Ort der Handlung, aber auch der Ort des Erfolges Tatort. Da bei
Internetgeschichten eine weltweite Wirkung angenommen werden kann, sofern
der Zugang nicht durch die Provider blockiert wird, machte sich der
Australier auch strafbar. Gleiches gilt übrigens auch für den Neonazi und
kanadischen Staatsbürger Zundel, der an Deutschland ausgeliefert wurde.
Nachzulesen ist übrigens diese Entscheidung in der Sammlung des
Bundesgerichtshofs in Strafsachen Bd. 46, S. 212ff. (12. Dezember 2000;
Aktenzeichen 1 StR 184/00); daneben veröffentlicht in der Neuen Juristischen
Wochenschrift 2001, S. 624, und der neuen Zeitschrift für Strafrecht 2001,
S. 305 (und folgender Web-Link:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/00/1-184-00.php3 - Achtung, die Leitsätze
unterliegen hier tlw. dem Urheberrecht).

Wir Juristen kriegen alle. Jeden – ohne Ausnahme!

:: AHK


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: wikide-l-bounces at Wikipedia.org [mailto:wikide-l-bounces at Wikipedia.org]
Im Auftrag von Marco Schuster
Gesendet: Donnerstag, 2. Juni 2005 15:33
An: Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia
Betreff: Re: [Wikide-l] Umfassende Zuständigkeit deutscher Gerichte
bezüglich Internetveröffentlichungen

> --- Ursprüngliche Nachricht ---
> Von: "Alexander Klimke" <Alexander.Klimke at gmx.de>
> An: wikide-l at Wikipedia.org
> Betreff: [Wikide-l] Umfassende Zuständigkeit deutscher Gerichte bezüglich
> Internetveröffentlichungen
> Datum: Thu, 2 Jun 2005 12:58:42 +0200 (MEST)
> 
> M. Schuster hat das Problem angesprochen inwieweit deutsche Gerichte für
> Handlungen im Internet zuständig sind, deshalb nur nochmal ein drastisches
> Beispiel aus dem Strafrecht:
> 
> Ein australischer Staatsbürger hat (ausschließlich) von Australien aus im
> Internet in deutscher Sprache die Auschwitz-Lüge verbreitet. Als er zu
> Besuch in Deutschland weilte, wurde er festgenommen und in Deutschland
> nach
> deutschem Recht verurteilt. 
> Im Auschwitzlüge II-Urteil hat sich der Bundesgerichtshof u.a.
> festgestellt,
> dass die Verbreitung in deutscher Sprache ausreicht, weil Zielgruppe damit
> auch Deutschland war. Deutsche Gerichte sind zuständig, unabhängig davon,
> was für ein Staatsbürger die Handlung von wo auch immer aus vornimmt (gilt
> so für das Strafrecht und dort in genau dieser Form auch nur für bestimmte
> Deliktsformen, verschafft aber einen Eindruck davon, dass nach deutschem
> Recht mehr Zuständigkeiten bestehen, als man so zunächst vermuten würde).
> 
> 
Des is ja der Wahnsinn.
Aber ich frage mich wie die deutschen Behörden erfahren haben, dass dieser
Australier der ist, der nach deuschland kam und wie sie ihn estnahmen obwohl
er während seines aufenthaltes in d nichts getan hat.

Marco

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