AW: [Wikide-l] Umfassende Zuständigkeit deutscher Gerichte bezüglich Internetveröffentlichungen

Marco S. fragenmensch at gmx.de
Do Jun 2 15:44:46 UTC 2005


Arnd Hüneke schrieb:

>Das ist einfach:
>Du beantragst einen internationalen Haftbefehl – wobei hier auch ein
>deutscher inländischer gereicht hätte
>
der war doch ausländer...check ich nicht

> – und als er dann über die Grenze kam
>und sein Visum bzw. Pass vorlegte, wurde er über den Fahndungscomputer des
>BGS ausgespuckt. Und dann hat er natürlich etwas – nicht während seines
>Aufenthaltes - in Deutschland getan, denn im deutschen Strafrecht ist der
>Ort der Handlung, aber auch der Ort des Erfolges Tatort. Da bei
>Internetgeschichten eine weltweite Wirkung angenommen werden kann, sofern
>der Zugang nicht durch die Provider blockiert wird, machte sich der
>Australier auch strafbar. Gleiches gilt übrigens auch für den Neonazi und
>kanadischen Staatsbürger Zundel, der an Deutschland ausgeliefert wurde.
>Nachzulesen ist übrigens diese Entscheidung in der Sammlung des
>Bundesgerichtshofs in Strafsachen Bd. 46, S. 212ff. (12. Dezember 2000;
>Aktenzeichen 1 StR 184/00); daneben veröffentlicht in der Neuen Juristischen
>Wochenschrift 2001, S. 624, und der neuen Zeitschrift für Strafrecht 2001,
>S. 305 (und folgender Web-Link:
>http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/00/1-184-00.php3 - Achtung, die Leitsätze
>unterliegen hier tlw. dem Urheberrecht).
>
>Wir Juristen kriegen alle. Jeden – ohne Ausnahme!
>  
>
nuja..
schau mal auf die schulhöfe
eine neue statistik besagt dass äglich über die schulhöfe 3000 cds den 
besitzer wechseln...
Marco

>:: AHK
>
>
>-----Ursprüngliche Nachricht-----
>Von: wikide-l-bounces at Wikipedia.org [mailto:wikide-l-bounces at Wikipedia.org]
>Im Auftrag von Marco Schuster
>Gesendet: Donnerstag, 2. Juni 2005 15:33
>An: Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia
>Betreff: Re: [Wikide-l] Umfassende Zuständigkeit deutscher Gerichte
>bezüglich Internetveröffentlichungen
>
>  
>
>>--- Ursprüngliche Nachricht ---
>>Von: "Alexander Klimke" <Alexander.Klimke at gmx.de>
>>An: wikide-l at Wikipedia.org
>>Betreff: [Wikide-l] Umfassende Zuständigkeit deutscher Gerichte bezüglich
>>Internetveröffentlichungen
>>Datum: Thu, 2 Jun 2005 12:58:42 +0200 (MEST)
>>
>>M. Schuster hat das Problem angesprochen inwieweit deutsche Gerichte für
>>Handlungen im Internet zuständig sind, deshalb nur nochmal ein drastisches
>>Beispiel aus dem Strafrecht:
>>
>>Ein australischer Staatsbürger hat (ausschließlich) von Australien aus im
>>Internet in deutscher Sprache die Auschwitz-Lüge verbreitet. Als er zu
>>Besuch in Deutschland weilte, wurde er festgenommen und in Deutschland
>>nach
>>deutschem Recht verurteilt. 
>>Im Auschwitzlüge II-Urteil hat sich der Bundesgerichtshof u.a.
>>festgestellt,
>>dass die Verbreitung in deutscher Sprache ausreicht, weil Zielgruppe damit
>>auch Deutschland war. Deutsche Gerichte sind zuständig, unabhängig davon,
>>was für ein Staatsbürger die Handlung von wo auch immer aus vornimmt (gilt
>>so für das Strafrecht und dort in genau dieser Form auch nur für bestimmte
>>Deliktsformen, verschafft aber einen Eindruck davon, dass nach deutschem
>>Recht mehr Zuständigkeiten bestehen, als man so zunächst vermuten würde).
>>
>>
>>    
>>
>Des is ja der Wahnsinn.
>Aber ich frage mich wie die deutschen Behörden erfahren haben, dass dieser
>Australier der ist, der nach deuschland kam und wie sie ihn estnahmen obwohl
>er während seines aufenthaltes in d nichts getan hat.
>
>Marco
>
>  
>