[Wikide-l] Bedenkliche Nutzung von Wikipedia-Inhalten

Agon S. Buchholz asb at kefk.net
Di Jul 12 08:46:52 UTC 2005


Klaus Graf wrote:

> Jeder Urheber muss selbst gegen Lizenzverletzungen vorgehen,  der
> Verein oder die Foundation koennte nur taetig werden, wenn der
> Urheber ihr die ausschliesslichen Nutzungsrechte uebertraegt.

Nur ergänzend sei noch angemerkt, dass das nicht ein Verein sein muß 
(wie im Fall FSF ./. Linksys via "Fiduciary Licence Agreement", [5]), 
sondern auch eine Einzelperson sein kann (wie bspw. Harald Welte 
stellvertretend gegen Sitecom, Fujitsu Siemens, Belkin, Asus usw. [1], 
[2], [3], [4]).

Aus dem Vorgehen der Netfilter-Autoren ist auch bekannt, dass man nur 
vier Wochen Zeit hat, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, nachdem 
man von der Urheberrechtsverletzung Kenntnis erlangt hat. Spätesten nach 
einem Posting auf Wikide-l läuft also die Uhr, wenn die 
Wikipedia-Autoren analog zu Netfilter vorgehen würden. Daher halte ich 
es für sinnvoll, sich *vorher* zu überlegen, was wir unter einem 
*gravierenden* Lizenzverstoß verstehen wollen, und nicht erst innerhalb 
der Vier-Wochen-Frist mit dem Debattieren anzufangen.

Und noch etwas wäre grundsätzlich zu klären: Laut Welte gibt es in der 
ersten Instanz ein "Risiko" von knapp 10.000 Euro (vermutlich Gerichts- 
und Anwaltskosten). So lange nicht geklärt ist, wie diese Summe gedeckt 
werden könnte, sind alle Wikipedia-Inhalte effektiv public domain; kaum 
ein Wikipedianer dürfte Willens und in der Lage sein, dieses Risiko 
privat einzugehen. Denn auch hier gilt vermutlich: "Die Freiheit ist den 
Leuten ja leider meistens nicht so viel wert" (Harald Welte in [1]).

MfG -asb


[1] http://www.golem.de/0406/31852.html
[2] http://www.golem.de/0404/30818.html
[3] http://www.ifross.de/ifross_html/home1_2004.html
[4] http://gnumonks.org/~laforge/weblog/2004/04/16
[5] http://www.golem.de/0302/23832.html