[Wikide-l] Bedenkliche Nutzung von Wikipedia-Inhalten
Agon S. Buchholz
asb at kefk.net
Di Jul 12 08:46:52 UTC 2005
Klaus Graf wrote:
> Jeder Urheber muss selbst gegen Lizenzverletzungen vorgehen, der
> Verein oder die Foundation koennte nur taetig werden, wenn der
> Urheber ihr die ausschliesslichen Nutzungsrechte uebertraegt.
Nur ergänzend sei noch angemerkt, dass das nicht ein Verein sein muß
(wie im Fall FSF ./. Linksys via "Fiduciary Licence Agreement", [5]),
sondern auch eine Einzelperson sein kann (wie bspw. Harald Welte
stellvertretend gegen Sitecom, Fujitsu Siemens, Belkin, Asus usw. [1],
[2], [3], [4]).
Aus dem Vorgehen der Netfilter-Autoren ist auch bekannt, dass man nur
vier Wochen Zeit hat, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, nachdem
man von der Urheberrechtsverletzung Kenntnis erlangt hat. Spätesten nach
einem Posting auf Wikide-l läuft also die Uhr, wenn die
Wikipedia-Autoren analog zu Netfilter vorgehen würden. Daher halte ich
es für sinnvoll, sich *vorher* zu überlegen, was wir unter einem
*gravierenden* Lizenzverstoß verstehen wollen, und nicht erst innerhalb
der Vier-Wochen-Frist mit dem Debattieren anzufangen.
Und noch etwas wäre grundsätzlich zu klären: Laut Welte gibt es in der
ersten Instanz ein "Risiko" von knapp 10.000 Euro (vermutlich Gerichts-
und Anwaltskosten). So lange nicht geklärt ist, wie diese Summe gedeckt
werden könnte, sind alle Wikipedia-Inhalte effektiv public domain; kaum
ein Wikipedianer dürfte Willens und in der Lage sein, dieses Risiko
privat einzugehen. Denn auch hier gilt vermutlich: "Die Freiheit ist den
Leuten ja leider meistens nicht so viel wert" (Harald Welte in [1]).
MfG -asb
[1] http://www.golem.de/0406/31852.html
[2] http://www.golem.de/0404/30818.html
[3] http://www.ifross.de/ifross_html/home1_2004.html
[4] http://gnumonks.org/~laforge/weblog/2004/04/16
[5] http://www.golem.de/0302/23832.html