[Wikide-l] Firmenlogos?

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Do Aug 18 17:46:39 UTC 2005


Benjamin Otto schrieb:

>Moin,
>
>ich hab da mal ne Frage bezüglich des Urheberrechts. Brauchen wir nichts sowas 
>wie eine Vorlage für Bilder, die Firmen- oder sonstige Logos darstellen? 
>Oder sind Firmenlogos generell nicht für die GFDL geeignet? Wie steht es mit 
>Fotographien von Logos (also wo auf der Fotographie fast nur das Logo zu 
>sehen ist)?
>
>Ich sehe öfter mal Logos beispielsweise von Unis, die laut Einsteller von der 
>entsprechenden Uni freigegeben wurde, und dann mit "gemeinfrei" oder "GFDL" 
>drin stehen. Muss man hier nicht noch - ähnlich wie bei Wappen - drauf 
>hinweisen, dass diese Logos u. U. noch andere Einschränkungen haben, z. B. 
>dass man keine Firma mit diesem Logo austatten darf?
>
>Auf  http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzvorlagen_f%C3%BCr_Bilder 
>finde ich nur {{Bild-PD-Markenrecht}}, was aber von einer zu geringen 
>Schöpfungshöhe spricht, was ich nicht immer in diesen Fällen für gegeben 
>halte.
>
>Konkret meine ich so Sachen wie:
>http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:BA-Logo-BadenWuerttemberg.jpg
>oder
>http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:2005-02-06_Freie_Universit%C3%A4t_Berlin_-_Siegel_-_bearbeitet.jpg
>(wobei es sich beim zweiten sogar nur um eine nachgezeichnete Variante des 
>Originals handelt).
>
>-Ben
>  
>
Solche Fragen stellt man am besten NICHT HIER, sondern unter 
[[Wikipedia_Diskussion:Bildrechte]] oder 
[[Wikipedia:Urheberrechtsfragen]]. Es erfolgt mitunter eine Antwort 
innerhalb der ersten Stunde nach Einstellung. Normalerweise sind 
diejenigen, die hier in der ML üblicherweise Beiträge schreiben, auch 
nicht kompetenter als diejenigen (z.T. Juristen), die dort antworten.

Das überteuerte Rechtsgutachten empfiehlt zwar, Logos nicht unter GFDL 
zu stellen, aber aus guten Gründen sieht man in unserer Praxis davon 
NICHT ab. Ich sehe keinerlei Rechtspflicht der Wikipedia, auf jede 
mögliche Nutzungsbeschränkung hinzuweisen. Unser Wappenrecht-Baustein 
ist ein reiner Service für Dritte, die sich bei unbefugter Benützung 
eines kommunalen Wappens nicht damit herausreden können, GFDL bedeute ja 
beliebige kommerzielle Nutzung und  Veränderbarkeit. Es kann nicht oft 
genug betont werden, dass diejenigen, die am lautesten von der Freiheit 
der Wikipedia schrein, am wenigsten von den rechtlichen 
Rahmenbedingungen  verstehen.

GFDL-konform heisst im wesentlichen nur, dass keine urheberrechtlichen 
Einschränkungen bestehen. Auch aufgrund der [[Panoramafreiheit]] 
fotografierte Universitätslogos können nicht beliebig genutzt und schon 
gar nicht verändert werden. Wer ein Foto einer lebenden Person auf ein 
T-Shirt drucken lässt, wobei das Foto von uns stammt und unter GFDL 
steht, haftet aufgrund des Persönlichkeitsrechts der Person. Wer ein 
solches Foto manipuliert, um eine Karikatur der Person zu erzeugen, 
haftet ebenso nach einem jüngeren Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Ob alle Universitätslogos überhaupt urheberrechtlich geschützt sind, ist 
die Frage. Dies wird man z.B. bei der Universität Heidelberg verneinen 
können, deren Logo das alte Universitätssiegel ist. Es besteht jedoch 
ein starker namensrechtlicher Schutz.

Bei einem urheberrechtlich eindeutig geschützten Logo, das die nötige 
Schöpfungshöhe aufweist und dessen Foto hier unter PD (bei 
zweidimensionalen Vorlagen) oder GFDL (bei dreidimensionalen Vorlagen) 
steht, bedeutet die Zustimmung des Rechtsinhabers, dass alle Nutzungen - 
sei es in oder ausserhalb der Wikipedia und ihrer Klone - zulässig sind, 
die nicht Namens-, Marken- oder andere nicht-urheberrechtliche Rechte 
betreffen. Ein Drittnutzer kann dann nicht aufgrund der Verletzung 
_urheberrechtlicher_ Vorschriften verfolgt werden.

Es wäre natürlich sinnvoll, einen dies erläuternden Mustertext für 
Rechteinhaber parat zu haben, und man kann sicher auf Commons überlegen, 
ob man einen entsprechenden Warnbaustein braucht.

Klaus Graf