[Wikide-l] Re: Abmahnung eines Administrators

Tim 'avatar' Bartel wikipedia at computerkultur.org
Sa Okt 30 16:42:51 UTC 2004


Hi Wikipedianer,

Karl Eichwalder schrieb am 10/30/2004 05:03 PM:
> Natürlich gilt für einen deutschen Staatsbürger stets deutsches Rechts.

Wie im Toeben-Fall gesehen, auch schon mal fuer Nicht-Deutsche.

>>Andernfalls habe ich deine Aussage nicht verstanden.
> 
> Mit .de wird eine unnötige zusätzliche Angriffsfläche geschaffen.  Es
> ist okay und wahrscheinlich sinnvoll, daß www.wikipedia.de auf
> wikipedia.org hinweist, daß aber jeder deutschsprachige Artikel auch
> über www.wikipedia.de direkt zugänglich ist, ist kontraproduktiv.

Dies wiederum wuerde ich (zugegebenermassen IANAL) als wenig 
problematisch ansehen. Ob ich nun eine URL technisch direkt anspringbar 
mache oder nur auf die Hauptseite verweise, von der diese zu erreichen 
ist; darin sehe ich auf Anhieb bis auf die "Deep-Link"-Faelle, die hier 
wohl nicht von belang sind, keinen Unterschied.

Moeglicherweise bin ich da ja zu blauaeugig.

Tschuess, Tim.

-- 
Ich glaube, dass gerade Vielseitigkeit die Voraussetzung fuer aus
den Rahmen fallende Ideen ist. Eine solche Idee, wenn man so will,
war letzten Endes auch der Computer. (Konrad Zuse)