[Wikide-l] Kommerzielle/nichtkommerzielle Bildnutzung

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Fr Okt 29 12:25:32 UTC 2004


On Fri, 29 Oct 2004 14:07:18 +0200
 "Marco Krohn" <marco.krohn at web.de> wrote:

> Den Anspruch beste Enzyklopädie zu sein, könnte in
> Zukunft sowieso schwierig 
> werden. Eine Firma wie Microsoft könnte die Inhalte der
> Wikipedia 
> einfach übernehmen und um eigenes (nicht-freies) Bild-,
> Ton- und Videomaterial
> anreichern um einen Mehrwert zu erzielen.

Hinsichtlich des Copylefts sind da aber noch einige Fragen
offen. Die GNU FDL betrifft die urheberrechtlichen Aspekte,
was ueblicherweise auch auf die sog. Leistungsschutzrechte
des UrhG bezogen wird, sonst koennte kein einfaches
Lichtbild (§ 72 UrhG) mit der GNU FDL lizenziert werden.

Die Wikipedia als Ganzes stellt eine geschuetzte Datenbank
dar (§ 87a UrhG). Werden wesentliche Teile oder
systematisch Inhalte entnommen, indem die Wikipedia in ein
anderes Angebot integriert wird, so muss auch das andere
Angebot unter GNU FDL zur Verfuegung stehen und kann dann
wieder von der Wikipedia verwertet werden.

Auch wenn es sich bei eingebrachten unfreien Bildern usw.
nicht um Rechte Dritter handelt, ist fraglich, ob durch
eine Einbringung im Artikelkontext eine Pflicht
zustandekommt, auch diese Zugaben jeweils unter GNU FDL zur
Verfuegung zu stellen.

Klaus Graf