[Wikide-l] Kommerzielle/nichtkommerzielle Bildnutzung

Rainer Zenz mail at rainerzenz.de
Mi Okt 27 19:05:32 UTC 2004


Am 27.10.2004 um 19:58 schrieb Daniel Arnold:

> Sicher kannst du die Verärgerung desjenigen verstehen, der die sehr 
> guten
> Grafiken der Sonnenscheibe angefertigt hat, dass seine exzellente 
> Arbeit mit
> irgendwelchen (in meinen Augen sehr fragwürdigen) Gerichtsbeschlüssen 
> und
> daraus erwachsenden Folgen bekrittelt wird.
>
> <Persönlichkeitsmodus an>
> Ich persönlich neige dazu das Urteil im Übrigen als eine klare
> Fehlentscheidung zu betrachten, die schleunigst revidiert gehört (und 
> würde
> es persönlich auf eine Auseinandersetzung mit dem Land Sachsen-Anhalt
> ankommen lassen) und würde daher dafür plädieren, das Problem einfach 
> zu
> ignorieren. Wenn die was wollen sollen sie sich melden, 
> Copyrightansprüche
> auf das Bild an sich können sie in dem Fall keine geltend machen, egal 
> ob sie
> auf die Scheibe eine Form des Urheberrechts haben. Wie kommt 
> eigentlich ein
> Gericht auf so eine Schnapsidee, ein Jahrtausende altes Relikt als 
> eigene
> Schöpfung zu betrachten, nebenbei ganz laienmäßig bemerkt? Sieht mir 
> nach
> Rechtsbeugung aus.
> <Persönlichkeitsmodus aus>
>
> Ich habe übrigens heute in der Physik meiner Uni ein Plakat der ESO
> (europäische Südsternwarte, eines der weltgrößten Teleskope das VLT 
> gehört
> zur ESO) gefunden in dem mit der Himmelsscheibe (und zwar der
> Originalfotografie!) für die ESO geworben wird. Von dieser renomierten
> wissenschaftlichen Institution als Blickfang genutzt zu werden stellt 
> für
> Sachsen-Anhalt sicher eine großartige Werbung dar. (wer darf sich schon
> rühmen von Spitzenforschen zitiert zu werden?) Das nur am Rande dazu, 
> dass
> das Urteil für Sachsen-Anhalt, würde es eingehalten, kontraproduktiv 
> wäre.

Ich möchte noch einmal betonen, dass das Landesmuseum sich bisher sehr 
kooperativ gezeigt hat, was die Klärung der Sache angeht. Das Urteil 
scheint übrigens auch unter den Mitarbeitern umstritten zu sein. Ich 
warte wirklich gespannt auf die Stellungnahme des Justitiars und 
schlage vor, die ESA-Bilder und die Nebra-Illustrationen als Beispiele 
bei der Vereins-Rechtsberatung mit aufzunehmen.

Wenn ich Neuigkeiten habe, werde ich berichten.

Warum die Einschränkung einer Teilmenge von Bildern auf eine 
nichtkommerzielle Lizenz nun so etwas furchtbar schlechtes sein soll, 
hat sich mir übrigens noch nicht in voller Schönheit erschlossen. Ich 
bitte um Verzeihung, dass ich nicht sämtliche Diskussionen der letzten 
Jahre in der Wikipedia und in Metawiki konsultiert habe (verstehe aber 
auch, wenn alte Hasen genervt sind, aber das lässt sich wohl kaum 
vermeiden).

Gruß, Rainer