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Daniel Arnold arnomane at gmx.de
Mi Okt 27 17:58:48 UTC 2004


Hallo,

Ich gebe jetzt doch auch mal meinen Senf ab, obwohl ich dazu schweigen wollte.

> Also nochmals zum Mitschreiben: Das Landgericht Magdeburg hat die
> Himmelsscheibe von Nebra als "nachgelassenes Werk" im Sinne von § 71
> UrhG gewertet (siehe Artikel [[editio princeps]]). Rechtsinhaber ist das
> Land Sachsen-Anhalt. Jeder sollte in der Lage sein, diesen Paragraphen
> in einem deutschen Urheberrechtsgesetz  ausfindig zu machen und zu
> verstehen.
>
> Und das Landgericht Magdeburg hat auch einen markenrechtlichen Anspruch
> des Landes Sachsen-Anhalt an der Himmelsscheibe bejaht.
>
> All das kann in der Gerichtsentscheidung nachgelesen werden. Siehe auch:
> http://rw22linux5.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040830/0017
>11.html

Ich persönlich zweifle nicht an deinem juristischen Fachwissen, aber ich finde 
deine Diskussionsweise manchmal eben der Sache nicht förderlich.

Tatsache ist, dass gerade im Internet man sich SEHR leicht zu hitzigen oft am 
Thema vorbeigehenden Diskussionen auf Nebenkriegschauplätzen hinreißen 
(lassen) kann. Man sollte sich daher extremst mit scharfer Kritik 
zurückhalten, auch und gerade wenn man genervt ist, wenn man der Meinung ist 
alles bereits tausendmal explizit erklärt zu haben.

Ich habe bspw. auf einige deiner Antworten in der Diskussion Bildrechte 
bewusst nicht geantwortet, weil ich von der Wortwahl (nicht von der Sache 
her) im dem Moment zu verärgert war und mir sehr an einem ehrlichen und 
fairen Miteinander liegt.

Wie heißt eines der Mottos in der Wikipedia: "Setze guten Willen voraus." Also 
auch bei persönlich einem zuwider laufenden Dingen davon ausgehen, dass keine 
böse Absicht oder Faulheit (sich bspw. selber zu informieren) dahintersteckt.

Sicher kannst du die Verärgerung desjenigen verstehen, der die sehr guten 
Grafiken der Sonnenscheibe angefertigt hat, dass seine exzellente Arbeit mit 
irgendwelchen (in meinen Augen sehr fragwürdigen) Gerichtsbeschlüssen und 
daraus erwachsenden Folgen bekrittelt wird.

<Persönlichkeitsmodus an>
Ich persönlich neige dazu das Urteil im Übrigen als eine klare 
Fehlentscheidung zu betrachten, die schleunigst revidiert gehört (und würde 
es persönlich auf eine Auseinandersetzung mit dem Land Sachsen-Anhalt 
ankommen lassen) und würde daher dafür plädieren, das Problem einfach zu 
ignorieren. Wenn die was wollen sollen sie sich melden, Copyrightansprüche 
auf das Bild an sich können sie in dem Fall keine geltend machen, egal ob sie 
auf die Scheibe eine Form des Urheberrechts haben. Wie kommt eigentlich ein 
Gericht auf so eine Schnapsidee, ein Jahrtausende altes Relikt als eigene 
Schöpfung zu betrachten, nebenbei ganz laienmäßig bemerkt? Sieht mir nach 
Rechtsbeugung aus.
<Persönlichkeitsmodus aus>

Ich habe übrigens heute in der Physik meiner Uni ein Plakat der ESO 
(europäische Südsternwarte, eines der weltgrößten Teleskope das VLT gehört 
zur ESO) gefunden in dem mit der Himmelsscheibe (und zwar der 
Originalfotografie!) für die ESO geworben wird. Von dieser renomierten 
wissenschaftlichen Institution als Blickfang genutzt zu werden stellt für 
Sachsen-Anhalt sicher eine großartige Werbung dar. (wer darf sich schon 
rühmen von Spitzenforschen zitiert zu werden?) Das nur am Rande dazu, dass 
das Urteil für Sachsen-Anhalt, würde es eingehalten, kontraproduktiv wäre.

Viele Grüße,
Daniel Arnold (Arnomane)