[Wikide-l] Kommerzielle/nichtkommerzielle Bildnutzung
Daniel Arnold
arnomane at gmx.de
Mi Okt 27 17:58:48 UTC 2004
Hallo,
Ich gebe jetzt doch auch mal meinen Senf ab, obwohl ich dazu schweigen wollte.
> Also nochmals zum Mitschreiben: Das Landgericht Magdeburg hat die
> Himmelsscheibe von Nebra als "nachgelassenes Werk" im Sinne von § 71
> UrhG gewertet (siehe Artikel [[editio princeps]]). Rechtsinhaber ist das
> Land Sachsen-Anhalt. Jeder sollte in der Lage sein, diesen Paragraphen
> in einem deutschen Urheberrechtsgesetz ausfindig zu machen und zu
> verstehen.
>
> Und das Landgericht Magdeburg hat auch einen markenrechtlichen Anspruch
> des Landes Sachsen-Anhalt an der Himmelsscheibe bejaht.
>
> All das kann in der Gerichtsentscheidung nachgelesen werden. Siehe auch:
> http://rw22linux5.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040830/0017
>11.html
Ich persönlich zweifle nicht an deinem juristischen Fachwissen, aber ich finde
deine Diskussionsweise manchmal eben der Sache nicht förderlich.
Tatsache ist, dass gerade im Internet man sich SEHR leicht zu hitzigen oft am
Thema vorbeigehenden Diskussionen auf Nebenkriegschauplätzen hinreißen
(lassen) kann. Man sollte sich daher extremst mit scharfer Kritik
zurückhalten, auch und gerade wenn man genervt ist, wenn man der Meinung ist
alles bereits tausendmal explizit erklärt zu haben.
Ich habe bspw. auf einige deiner Antworten in der Diskussion Bildrechte
bewusst nicht geantwortet, weil ich von der Wortwahl (nicht von der Sache
her) im dem Moment zu verärgert war und mir sehr an einem ehrlichen und
fairen Miteinander liegt.
Wie heißt eines der Mottos in der Wikipedia: "Setze guten Willen voraus." Also
auch bei persönlich einem zuwider laufenden Dingen davon ausgehen, dass keine
böse Absicht oder Faulheit (sich bspw. selber zu informieren) dahintersteckt.
Sicher kannst du die Verärgerung desjenigen verstehen, der die sehr guten
Grafiken der Sonnenscheibe angefertigt hat, dass seine exzellente Arbeit mit
irgendwelchen (in meinen Augen sehr fragwürdigen) Gerichtsbeschlüssen und
daraus erwachsenden Folgen bekrittelt wird.
<Persönlichkeitsmodus an>
Ich persönlich neige dazu das Urteil im Übrigen als eine klare
Fehlentscheidung zu betrachten, die schleunigst revidiert gehört (und würde
es persönlich auf eine Auseinandersetzung mit dem Land Sachsen-Anhalt
ankommen lassen) und würde daher dafür plädieren, das Problem einfach zu
ignorieren. Wenn die was wollen sollen sie sich melden, Copyrightansprüche
auf das Bild an sich können sie in dem Fall keine geltend machen, egal ob sie
auf die Scheibe eine Form des Urheberrechts haben. Wie kommt eigentlich ein
Gericht auf so eine Schnapsidee, ein Jahrtausende altes Relikt als eigene
Schöpfung zu betrachten, nebenbei ganz laienmäßig bemerkt? Sieht mir nach
Rechtsbeugung aus.
<Persönlichkeitsmodus aus>
Ich habe übrigens heute in der Physik meiner Uni ein Plakat der ESO
(europäische Südsternwarte, eines der weltgrößten Teleskope das VLT gehört
zur ESO) gefunden in dem mit der Himmelsscheibe (und zwar der
Originalfotografie!) für die ESO geworben wird. Von dieser renomierten
wissenschaftlichen Institution als Blickfang genutzt zu werden stellt für
Sachsen-Anhalt sicher eine großartige Werbung dar. (wer darf sich schon
rühmen von Spitzenforschen zitiert zu werden?) Das nur am Rande dazu, dass
das Urteil für Sachsen-Anhalt, würde es eingehalten, kontraproduktiv wäre.
Viele Grüße,
Daniel Arnold (Arnomane)