[Wikide-l] Re: Rechtsgutachten (war: Kommerzielle/nichtkommerzielleBildnutzung)

Christoph Mussenbrock nospam at mussenbrock.de
Mi Okt 27 18:41:00 UTC 2004


Arne Klempert wrote:
> Im Einzelfall gestaltet sich das leider nicht immer so einfach. 
> Sobald man die Community/Mitglieder über sowas informiert (derzeit sind
> alle unsere Kommunikationswege öffentlich), riskiert man eine
> Eskalation.

Dem kann ich nur voll zustimmen. Der Verein ist eine 
Rechtspersönlichkeit in Deutschland und braucht IMO einen gewissen
Mindestschutz von Diskretion, da er eben auch verklagbar ist.
Der Vereinsvorstand wird ja gerade von den Mitgliedern gewählt,
um sie eben in bestimmten Belangen zu vertreten. Damit geben die
Mitglieder natürlich ganz bewußt auch ein Stück Selbstbestimmung auf.
Ein Vereinsmitglied - und noch viel weniger ein Wikipedianer, der nicht 
Mitglied im Verein ist - hat auch sonst nicht das Recht, *alles* zu
wissen.

Meines Erachtens *muß* sich der Vorstand die Freiheit herausnehmen,
im Einzelfall zu informieren oder *nicht* zu informieren. Und wenn die
Mitglieder einigermaßen helle sind, werden sie ihn auch darin 
unterstützen. Wenn Mißbrauch betrieben wird, gibt es die bekannten
Wege, z.B. einen Vorstand abzuwählen  (die übrigens auch nicht zufällig 
recht mühsam sind).

Es ist übrigens in solchen Fällen hilfreich, einmal einen Blick in die 
Satzung zu werfen:

§ 4 (1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen 
Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das 
Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu 
stellen.

(2) [...] (Pflichten)

(3) Aktive Mitglieder besitzen das aktive und passive Wahlrecht sowie 
das Antrags-, Stimm- und Rederecht auf Mitgliedsversammlungen.

(4) Fördermitglieder besitzen das Rede- und Antragsrecht auf 
Versammlungen, jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht.

Das wars. Nicht mehr und nicht weniger. Alles andere (z.B. Informationen 
über laufende Vorgänge) ist im Ermessen des Vorstands. Der wiederum muß 
den Informationsfluß intern regeln; die Satzung sagt darüber nichts aus.

Das ist eben der Preis für Handlungsfähigkeit:

Soweit ich mich erinnere, wurde der Verein gegründet, um in Deutschland 
eine handlungsfähige Rechtsperson zu haben, die dann auch Dinge bewegen 
kann, die man ohne Verein nicht bewegen kann, z.B. die dringend nötige 
professionelle Klärung von Urheberrechtsfragen.

Wenn das effektiv geschehen soll, braucht der Vorstand eine 
Handlungsfähigkeit. Er muß in der Regel erst handeln, und dann (wenn er 
es für richtig erachtet) die Mitglieder informieren. Bei gravierenden 
Entscheidungen wird er im eigenen Interesse zunächst einen Konsens unter 
den Mitgliedern herstellen. Aber das ist seine Sache.

Ich finde (soweit mir als Noch-Nichtmitglied da eine Meinung zusteht), 
der Vorstand braucht in erster Linie den Rückhalt bei den Mitgliedern. 
Dafür sollten diese Ausführungen etwas Werbung machen.

Christoph Mussenbrock