[Wikide-l] Kommerzielle/nichtkommerzielle Bildnutzung

Ulrich Fuchs mail at ulrich-fuchs.de
Mi Okt 27 08:26:11 UTC 2004


Klaus schrieb:

>  Vervielfaeltigung der Himmelsscheibe von Nebra bedarf
> der Zustimmung des Rechteinhabers, es sei denn es greift

Der ist ein paar tausend Jahre lang tot. Wir reden hier über eine schematische 
Zeichnung eines archäologischen Fundstückes. Da greift erstmal das 
Urheberrecht des Zeichners, und sonst gar nichts.

Auf etwaige Spinnereien bezüglich Markenrecht sollte man sich gar nicht erst 
einlassen. Im Notfall würde ein Gericht einen Markenanspruch auf 
"Himmelsscheibe von Nebra" vermutlich genauso kassieren, wie wenn Du Dir 
"Satz des Pythagoras" eintragen lassen willst, weil der Begriff 
wissenschaftlich einfach schon länger verwendet wird. 

Grundsätzlich gebe ich Dir aber Recht, dass es Tendenzen gibt, 
urheberrechtsfreie Werke per Markenrecht wieder unter die Fuchtel zu kriegen, 
und dass man dem entgegentreten sollte. Für die Wikipedia ist das aber 
unerheblich, weil wir nichts im Sinne des Markenrechtes *verwenden* sondern 
Marken wenn, dann nur *nennen*. Unser Problem besteht also nur darin, das 
*Urheberrecht* an einer konkreten Zeichnung zu haben (es sei denn, sie ist 
gemeinfrei). Dem Downstream sichern wir mit der GNU FDL nur die freie 
Verwendung bezüglich auf das Urheberrecht zu, wir gewähren also auch keine 
Rechte, über die wir nicht verfügen. 

Beispiel, das mal mit Markenrecht nichts zu tun hat, aber übertragbar ist: 
User U malt einen Stinkefinger, und stellt ihn unter die GNU FDL. Drucker D 
druckt den Stinkefinger samt GNU FDL als Aufkleber. Aktivist A klebt diesen 
Stinkefinger aufs Auto des Bürgermeisters von Querfurt. Er kann sich nicht 
damit rausreden, dass ihm die GNU FDL ja jegliche Verwendung zugesichert 
hätte.

Uli