[Wikide-l] Lichtbildrechte - Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 24.08.2004, 4 U 51/04

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Di Okt 26 23:08:13 UTC 2004


On Wed, 27 Oct 2004 00:59:48 +0200 (MEST)
 "Ilja Lorek" <ilja.lorek at gmx.net> wrote:
> Der
> Urheberrecht hat einen Sinn und wenn wir andere Ziele für
> die
> Wikipedia-Inhalte haben, dann soll es nicht gleichzeitig
> bedeuten, dass wir
> das geltende Recht nicht beachten. 

Solche oeligen Verlautbarungen (wir haben doch erst
Dienstag, das Wort zum Sonntag kommt samstags) uebersehen,
dass es DAS geltende Recht nicht gibt und dass kaum so
etwas umstritten ist wie die Auslegung des Urheberrechts.
Zur Sache sollte man auch ein anderes Urteil aus diesem
Jahr lesen:

http://www.fotorecht.de/publikationen/LG-HH-Digifoto-kl.pdf

Hier scheint uebrigens das Gericht von der
Schutzunfaehigkeit von Satellitenfotos auszugehen, was aber
laut Schulze in Dreier/Schulze, UrhR, 2004, § 72 Rdnr. 4
unter Berufung auf LG Berlin nicht zutrifft. Selbst
Gerichte haben nicht selten Probleme, sich ueber den Stand
des Urheberrechts zu unterrichten.

KG