[Wikide-l] Lichtbildrechte - Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 24.08.2004, 4 U 51/04

Ilja Lorek ilja.lorek at gmx.net
Mi Okt 27 06:08:43 UTC 2004


> Solche oeligen Verlautbarungen (wir haben doch erst
> Dienstag, das Wort zum Sonntag kommt samstags) uebersehen,
> dass es DAS geltende Recht nicht gibt und dass kaum so
> etwas umstritten ist wie die Auslegung des Urheberrechts.
> Zur Sache sollte man auch ein anderes Urteil aus diesem
> Jahr lesen:
> 
> http://www.fotorecht.de/publikationen/LG-HH-Digifoto-kl.pdf
> 
> Hier scheint uebrigens das Gericht von der
> Schutzunfaehigkeit von Satellitenfotos auszugehen, was aber
> laut Schulze in Dreier/Schulze, UrhR, 2004, § 72 Rdnr. 4
> unter Berufung auf LG Berlin nicht zutrifft. Selbst
> Gerichte haben nicht selten Probleme, sich ueber den Stand
> des Urheberrechts zu unterrichten.

... da magst Du vielleicht wirklich Recht haben, selbst in Deiner etwas
"öligen" Unrechtsbegriffsauslegung, doch die Ziele der Wikipedia sollten -
nach meiner unbescheidenen Meinung - wesentlich in "Etwas-Neues-Schaffen"
sein - und nicht etwa im Unterlaufen von der derzeit realexistierenden
Rechtsprechung. 

Ich werde Dir wahrscheinlich ein großes Geheimnis verraten: aber es gibt
noch ein paar anachronische Individuen auf der Welt, die als Autoren,
Künstler, Fotografen, Grafiker, Illustratoren, Designer von ihren Arbeiten
zu (über)leben versuchen, die wollen doch nicht zu unseren Feinden machen,
deren Feindschaft wollen wir ja auch nicht! Und vor diesen leibhaftigen
Menschen habe ich persönlich immer noch bisschen mehr Respekt und Achtung
als vor einem Oberlandesgericht - auch wenn seine Macht und Einfluss sicher
wesentlich gewaltiger sein kann. 

So weit mein "Wort für den Mittwoch"! 

Ich wünsche einen guten Morgen! Ilja

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