[Wikide-l] Lichtbildrechte - Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 24.08.2004, 4 U 51/04

Ilja Lorek ilja.lorek at gmx.net
Di Okt 26 22:59:48 UTC 2004


> Hi,
> 
> um die Debatte um Bildrechte mit ein paar Fakten zu bereichern: Das OLG 
> Hamm hat offenbar entschieden, dass Bilder, die ohne Lichtwirkung 
> entstanden sind, keine Lichtbilder sein können 
> (<http://www.jurpc.de/rechtspr/20040260.htm>) - auf deutsch: Am Computer 
> erzeugte Grafiken sind keine Lichtbilder und demnach nicht 
> urheberrechtlich geschützt. Sehe ich das richtig, dass sie demnach 
> beliebig übernommen werden dürfen?
> 

auch eine digitale Kamera oder ein Scanner, ein Bildschirm, Glasfaserkabel,
DVD-Brenner oder Laserdrucker arbeiten mit "Licht", solche Spitzfindigkeiten
gehören in den Reisswolf, so was darf nicht Schule machen, gar nicht in der
Wikipedia. Ungefähr ähnlich wäre es zu sagen, dass Helio, die nicht mit
Hilfe der Sonne hergestellt worden sind keine Helios mehr sind. Das ist eher
was für Winkeladvokaten und allerlei zwielichtige Trittbrettfahrer. Der
Urheberrecht hat einen Sinn und wenn wir andere Ziele für die
Wikipedia-Inhalte haben, dann soll es nicht gleichzeitig bedeuten, dass wir
das geltende Recht nicht beachten. 

Gruß Ilja

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