Karl Eichwalder <ke at gnu.franken.de> schrieb/wrote: > dafür benötigen wir keine erlaubnis, ein derartiges vorgehen ist durch > das recht auf (groß-)zitat abgedeckt. Richtig, aber: Die GFDL fordert, dass alle Teile unter der GFDL stehen. Das schließt ansonsten zulässige Zitate aus Nicht-GFDL-kompatiblen Werken aus. Claus -- http://www.faerber.muc.de