[Wikide-l] Re: Urheberrechtsverletzungen bei Bildern

Agon S. Buchholz asb at kefk.net
Do Mär 18 19:26:24 UTC 2004


Jakamara Bruce Jensen wrote:

> In welchem Gesetz ist denn ein Alleinstellungsmerkmal für 
> 'wissenschaftlich' formuliert? Das würde ich gerne mal lesen.

In Art. 5 Abs. 3 GG. Hier wird mit Verfassungsrang die Freiheit von 
Wissenschaft, Forschung und Lehre gewährleistet; daraus leiten sich 
bestimmte Privilegien wie das Recht auf Großzitat im UrhG ab. Was als 
"Wissenschaft" nach herrschender Meinung zu interpretieren ist, welche 
Rolle Institutionen dabei spielen und warum man sich nicht selbst als 
"Wissenschaftler" in dem Sinne eines die Privilegien des Art 5 GG 
genießenden definieren kann, wird in jedem einschlägigen Kommentar zum 
GG differenziert erörtert (btw, zu der von Dir erwähnten 
wissenschaftlichen Methodik gehört im Kern die Nachprüfbarkeit und 
Reproduzierbarkeit der Ergebnisse, und die wird u.a. gewährleistet durch 
präzise und nachprüfbare Quellenangaben, die wir nicht haben).

Allein die Aussage aus [[Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist]], Punkt 12: 
"Wikipedia dient nicht der Theoriefindung, sondern der 
Theoriedarstellung. In ihr sollten weder neue Theorien, Modelle, 
Konzepte, Methoden aufgestellt noch neue Begriffe etabliert werden. 
Ebenso unerwünscht sind nicht nachprüfbare Aussagen. Ziel des 
Enzyklopädieprojektes ist die Zusammenstellung bekannten Wissens." 
sollte deutlich machen, das Wikipedia auch kein Forschunsprojekt ist. 
Methodisch (d.h. didaktisch) sind wir auch kein Lehr- oder Lernprojekt. 
Nur weil man Wikipedia-Inhalte zum Lernen nutzen kann, macht uns das 
nicht zu einer Einrichtung der Lehre.

MfG, -asb