[Wikide-l] Re: Urheberrechtsverletzungen bei Bildern

Jakamara Bruce Jensen jakamara at web.de
Fr Mär 19 09:54:25 UTC 2004


Agon S. Buchholz wrote:

> Jakamara Bruce Jensen wrote:
>
>> In welchem Gesetz ist denn ein Alleinstellungsmerkmal für 
>> 'wissenschaftlich' formuliert? Das würde ich gerne mal lesen.
>
>
> In Art. 5 Abs. 3 GG. Hier wird mit Verfassungsrang die Freiheit von 
> Wissenschaft, Forschung und Lehre gewährleistet; [...]

GG (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die 
Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue
zur Verfassung.

Ein Problem mit der Verfassung hat Wiki nun wirklich nicht.

> [...] daraus leiten sich bestimmte Privilegien wie das Recht auf 
> Großzitat im UrhG ab.

Wo im UrhG steht denn der Begriff Großzitat?


> Was als "Wissenschaft" nach herrschender Meinung zu interpretieren 
> ist, welche Rolle Institutionen dabei spielen und warum man sich nicht 
> selbst als "Wissenschaftler" in dem Sinne eines die Privilegien des 
> Art 5 GG genießenden definieren kann, wird in jedem einschlägigen 
> Kommentar zum GG differenziert erörtert


Und wie üblich stehen in drei Kommentaren vier Meinungen.
Aber deinen Satz kannst du sicherlich belegen.

> Allein die Aussage aus [[Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist]], Punkt 
> 12: "Wikipedia dient nicht der Theoriefindung, sondern der 
> Theoriedarstellung. In ihr sollten weder neue Theorien, Modelle, 
> Konzepte, Methoden aufgestellt noch neue Begriffe etabliert werden.


Und deswegen sollen im Wiki die Regeln des Zitierens nicht gelten? Nur 
weil das Wiki eine Sammlung von Wissen ist?
Ein Drittel aller Doktorarbeiten der Medizin ist nichts anderes als eine 
Sammlung veröffentlichter Studien zu einem Thema oder Bereich. Soviel 
zum Mindestanspruch wissenschaftlicher Titel.

ciou
Jakamara