> Nein, letzteres nicht unbedingt. Auch Grundstücke im Privatbesitz > können öffentlich gewidmet sein. Bestes Beispiel: Bahnhöfe. Sind die öffentlicher Raum? Dann kuck mal auf die Hausordnungen, da steht unter anderem, dass den Anordnungen von Bahn-angestellte jederzeit Folge zu leisten ist. Im öffentlichen Raum gilt das nur für Anordnungen der Polizei. Uli