[Wikide-l] Re: URV bei Fotos von Skulpturen im Web/Update

Ulrich Fuchs mail at ulrich-fuchs.de
Di Mär 16 09:09:30 UTC 2004


> Nein, letzteres nicht unbedingt. Auch Grundstücke im Privatbesitz
> können öffentlich gewidmet sein. Bestes Beispiel: Bahnhöfe.

Sind die öffentlicher Raum? Dann kuck mal auf die Hausordnungen, da steht 
unter anderem, dass den Anordnungen von Bahn-angestellte jederzeit Folge zu 
leisten ist. Im öffentlichen Raum gilt das nur für Anordnungen der Polizei.

Uli