Ulrich Fuchs <mail at ulrich-fuchs.de> writes: > Öffentlicher Raum heißt kein > Dach drüber, kein Zaun drumrum und Grundbesitz gehört Kommune/Land/Bund. Nein, letzteres nicht unbedingt. Auch Grundstücke im Privatbesitz können öffentlich gewidmet sein. Bestes Beispiel: Bahnhöfe.