[Wikide-l] Re: URV bei Fotos von Skulpturen im Web/Update
Ulrich Fuchs
mail at ulrich-fuchs.de
Di Mär 16 08:44:40 UTC 2004
> Die Formulierung: "in dem hier diskutierten Zusammenhang" ist sehr
> verdächtig. Wir müssen unbeding herausfinden, ob staatliche oder
> kommunale Museen öffentlicher Raum sind. Davon würde ich nach gesundem
> Menschenverstand erst einmal ausgehen.
Selbigen pack bitte schnell weg, wenn' um Juristerei geht. Museen gleich
welcher Couleur sind kein öffentlicher Raum - es gibt eine
Eintrittskontrolle, eine Hausordnung etc. Bilder aus Museen sind vom
Urheberrecht geschützt, so lange der Urheber noch nicht 70 Jahre tot ist, und
zudem vom Verwertungsrecht (das sich vermutlich aus dem Eigentum am Original
ergeben dürfte) für neue(!) Kopien des Eigentümers (Meist das Museum), egal
wie lange der Urheber tot ist.
Und bevor jemand wieder klugscheißt: Das ganze gilt auch für Galerien und auch
für die Bilder, die man beim Aldi kaufen kann. Öffentlicher Raum heißt kein
Dach drüber, kein Zaun drumrum und Grundbesitz gehört Kommune/Land/Bund.
Uli