[Wikide-l] Re: URV bei Fotos von Skulpturen im Web/Update

Ulrich Fuchs mail at ulrich-fuchs.de
Di Mär 16 08:44:40 UTC 2004


> Die Formulierung: "in dem hier diskutierten Zusammenhang" ist sehr
> verdächtig.  Wir müssen unbeding herausfinden, ob staatliche oder
> kommunale Museen öffentlicher Raum sind.  Davon würde ich nach gesundem
> Menschenverstand erst einmal ausgehen.

Selbigen pack bitte schnell weg, wenn' um Juristerei geht. Museen gleich 
welcher Couleur sind kein öffentlicher Raum - es gibt eine 
Eintrittskontrolle, eine Hausordnung etc. Bilder aus Museen sind vom 
Urheberrecht geschützt, so lange der Urheber noch nicht 70 Jahre tot ist, und 
zudem vom Verwertungsrecht (das sich vermutlich aus dem Eigentum am Original 
ergeben dürfte) für neue(!) Kopien des Eigentümers (Meist das Museum), egal 
wie lange der Urheber tot ist.

Und bevor jemand wieder klugscheißt: Das ganze gilt auch für Galerien und auch 
für die Bilder, die man beim Aldi kaufen kann. Öffentlicher Raum heißt kein 
Dach drüber, kein Zaun drumrum und Grundbesitz gehört Kommune/Land/Bund.

Uli