[Wikide-l] Wikipedia und deutsches Recht

Matthias Walliczek Matthias at Walliczek.de
Sa Dez 4 16:08:39 UTC 2004


Ivo Köthnig wrote:

> Wikipedia enhält aber auch viele interne Links, die nach allem was ich bisher 
> gehört habe ja noch gründlicher zu prüfen sein müsssten als nur die externen!

Warum? Sämtliche internen Seiten sollten (!) doch rechtlich ok sein - 
bevor man aus rechtlichen Gründen einen internen Link löscht, sollte man 
doch besser den fraglichen Artikel ändern.

> Also die Machbarkeit alles zu prüfen ist auch bei uns einfach nicht gegeben 
> und es wird schwer nachweißbar sein, dass ich von bestimmen Dingen keine 
> Kenntnis habe (und soweit ich deutsches Recht verstehe, besteht die Pflicht 
> des Klägers, mir nachzuweisen, dass ich davon wußte, nicht die Pflicht für 
> den Angeklagten die Unschuld zu beweisen).

Es gibt im deutlichen Recht den Begriff des Anscheinsbeweises. Wenn z.B. 
mit deiner gestohlenen ec-Karte und deiner PIN Geld angehoben wird, so 
spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass du die PIN auf der ec-Karte 
notiert hast - dies muss nicht nachgewiesen werden.

Ebenso kann ein Anscheinsbeweis bei Wikipedia dafür sprechen, dass du 
bei einer Textänderung den restlichen Artikel auch gelesen hast.

>>IMHO ist das einzige, was derzeit Wikipedia-Autoren von Strafanzeigen
>>oder Abmahnungen schützt, das Fehlen eines Klägers und die gewisse
>>Anonymität der Benutzerkürzel. Noch eine ganz andere Sache wäre dann
>>auch noch, wie weit dieser Unsinn vor einem Gericht oder ggf. einer
>>Berufungsinstanz Bestand hätte.

Spannende Frage: Könnte eine (berechtigte) Person nicht auch einfach 
einen deutschen Wikipedia-Mirror verklagen - so wie bei der 
Explorer-Geschichte? Schlechte PR wäre das auf jeden Fall. Diesen Aspekt 
sollte man deshalb nie aus den Augen verlieren.

Matthias