Re: [Wikide-l] Abgleich Wikipedia mit anderen Enzyklopädien...

Schorschi schosch at snafu.de
So Apr 18 10:47:41 UTC 2004



On Sun, 18 Apr 2004, Florian Hannemann wrote:

> Date: Sun, 18 Apr 2004 03:03:46 +0200
> From: Florian Hannemann <florian.hannemann at assetburned.de>
> Reply-To: Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia
>     <wikide-l at Wikipedia.org>
> To: Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia <wikide-l at Wikipedia.org>
> Subject: Re: [Wikide-l] Abgleich Wikipedia mit anderen Enzyklopädien...
>
> Agon S. Buchholz wrote:
>
> > Myrisa wrote:
> >
> >>> Wieso sollte das eigentlich eine URV sein, wenn Du eine (wie auch
> >>> immer) hergestellte Auswahl vorgenommen hast?
> >
> >
> >> Ganz einfach deshalb schon, weil er anscheinend selbst als Quelle
> >> seiner Liste angegeben hat, dass sie aus dem Brockhaus stammt...
> >
> >
> > Wie kommst Du darauf? Ich habe gerade nochmal im UrhG
> > (http://www.netlaw.de/gesetze/urhg.htm) geblättert und nichts gefunden,
> > was man auch nur annähernd so interpretieren könnte.
> >
> >> Allerdings: Ein Zitat muss eine hinreichende Individualität besitzen,
> >> um als solches gelten zu dürfen. Das heißt im Klartext, nur etwas,
> >> das ich auch wirklich einem bestimmten Werk zuordnen kann, weil es
> >> individuell genug ist, ist auch wirklich ein Zitat und als solches
> >> schutzfähig. Eine Wortliste besitzt aber keine solche Individualität
> >> und ist daher auch nicht geschützt! (Außer ich sage gleich dazu, dass
> >> sie aus einem bestimmten Werk stammt, damit verleihe ich ihr nämlich
> >> eben diese Individualität und mache sie somit zum Zitat!)
> >
> >
> > Das ist so m.E. falsch.
> >
> > Erstens *kann* eine Wortliste nach Par. 4 "Sammelwerke und
> > Datenbankwerke" urheberrechtlich geschützt sein:
> >
> > "Sammlungen von [...], Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die
> > aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche
> > geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden [...] wie selbständige
> > Werke geschützt." (Abs. 1)
> >
> > Zweitens hebt die Kennzeichnung eines Zitats doch nicht das
> > Zitierprivileg auf; das gilt ebenso für das Groß- wie für das Kleinzitat
> > (wobei wir noch immer nicht geklärt haben, ob Wikipedia als
> > "wissenschaftlich" klassifiziert werden kann).
> >
> > Drittens hat die Tatsache, dass man ein bestimmtes Werk möglicherweise
> > nicht eindeutig zuordnen kann, keine rechtliche Relevanz im Sinne des
> > Gesetzes; eine fehlende Kennzeichnung beeinträchtigt den
> > urheberrechtlichen Schutz überhaupt nicht. Die Verfolgung einer
> > Urheberrechtsverletzung wird nur erschwert.
> >
> > In unserem Fall geht es aber m.E. um eine eigene urheberrechtliche
> > Leistung, weil aus einem anderen Werk durch eine persönliche geistige
> > Schöpfung ein neues Werk (die fragliche Wortlicte) zusammengestellt wurde.
> >
> > M.E. trifft auf unseren Fall Par. 51 "Zitate" zu:
> >
> > "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche
> > Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang [...] Stellen
> > eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk
> > angeführt werden [...] (Abs. 2).
> >
> > Die Wortliste stellte einen systematisch erzeugten Auszug mit einem
> > durch den Zweck gebotenen Umfang dar und war keine vollständige Kopie.
>
> moin
>
> hmmm wenn ich mich recht entsinne gab es mal (in deutschland) nen urteil
> _gegen_ jemanden der sich eine link liste von einer webseite kopiert hat
> und diese dann auf seiner seite veröffentlicht hat. die
> wiederveröffentlichte liste war  zwar nicht 1:1 die gleiche aber es war
> eindeutig zu erkennen das ein großteil von der kopierten seite stammte.
>
> cu florian hannemann aka assetburned
>

Tach Florian,

könntest du vielleicht noch ein bißchen mehr zitieren, daß Gefühl beim
Scrollen, daß ich das alles schon mal gelesen habe, ist so schön ...

Schorsch