On Thu, 9 Sep 2004 19:29:58 +0200
Marco Krohn <marco.krohn(a)web.de> wrote:
On Thursday 09 September 2004 19:18, Karl Eichwalder
wrote:
Selbstverständlich können US-Bürger das
PD-Material der
US-Regierungsstellen in die deutschsprachige WP
einarbeiten. Wenn dies
nicht der Fall wäre, könnten auch die britischen
Kollegen verlangen, daß
derartiges PD-Material nicht in die
'en'-WP aufgenommen
werde.
Verstehe ich nicht. Ich habe das Schutzlandprinzip
erlaeutert. Ein deutscher Rechtsanwalt kann aufgrund
internationaler Abkommen, denen Deutschland beigetreten
ist, fuer ein Foto, dessen Schutzfrist in Kanada abgelaufen
ist, hier aber nicht (Churchill-Fotograf starb erst 2002)
oder fuer ein Foto, das in den USA von einem Angestellten
einer Regierungsbehoerde im Dienst geschossen wurde,
Rechtschutz vor deutschen Gerichten fuer Deutschland
begehren. Daran aendert auch das Impressum nichts, das den
Verantwortlichen in den USA ansiedelt. Wer das Foto
eingebracht hat, spielt keine Rolle. Es kann argumentiert
werden, dass die deutsche Wikipedia sich an ein deutsches
bzw. deutschsprachiges Publikum wendet und der Abruf in
Deutschland erfolgt. Ob aus deutschen Rechtsvorschriften
folgt, dass auch ein Beklagter in Deutschland in Betracht
kommt, weiss ich nicht. Ich bin kein Experte fuer
internationales Privatrecht und auch kein Jurist.
Die Frage ist nur, ob das PD Material auch als solches
gekennzeichnet werden
sollte, wenn es in Deutschland nicht PD, sondern
urheberrechtlich geschützt
ist. Kompliziert ist auch die Propagation von Lizenzen,
z.B.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Mensch_Pioneer.png
wurde in der engl. von PD => GFDL
Es ist schlicht und einfach nicht korrekt, bei den Nutzern
der Wikipedia den Eindruck zu erwecken, ein mit "Public
Domain" gekennzeichnetes Foto koenne weltweit
uneingeschraenkt verwertet werden. Unsere Formulierung ist
laengst nicht so praezise wie die englische:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Bild-PD
Es fehlt hier der unproblematischste Fall, dass naemlich
weltweit kein Urheberrecht mehr beansprucht werden kann,
was z.B. bei einem reinen Scan eines alten Holzschnitts aus
dem 15. Jh. der Fall ist. Der ist echt PD!
Es sollte also bei sog. PD-Bildern hinzugefuegt werden,
dass dies nur fuer die USA oder ein anderes Land gilt, aber
nicht notwendigerweise weltweit.
Hinsichtlich der GNU-FDL moechte ich behaupten, dass eine
freie kommerzielle Nutzung weltweit auch von den meisten
Rechteinhabern von "Public Domain"-Bildern (im eigenen Land
oder z.B. in den USA) kritisch gesehen wird, die ein Bild
in der Wikipedia nie bestanden wuerden. Derjenige, der sich
auf unser striktes Meinungsbild verlaesst, kann dann
Schwierigkeiten bekommen, mit denen er aufgrund unseres
Lizenzvermerks nicht rechnen musste. Selber schuld, kraehen
nun manche, aber dann koennen wir GNU-FDL und die Rede von
den "freien Inhalten" auch ganz lassen.
KG