Hallo Steffen,
du hast zwar das Präsidium angesprochen, aber ich fühle mich als
Noch-Vorstand selbstverständlich in der Pflicht, dir zu antworten. Deine
formalen Einwände leuchten mir ein, dennoch gibt es für jede Verspätung
zumeist auch nachvollziehbare Gründe. Lass mich diese bitte etwas ausführen:
Sowohl der Geschäfts- als auch der Finanzbericht bedingen, dass sämtliche
Zahlen aus dem Vorjahr vorliegen und in einer rezipierbaren Form
aufbereitet werden. An diesem Prozess sind einige Menschen und Funktionen
des Vereins beteiligt (interne Finanzadministration & Berichtswesen,
Kassenprüfer, Steuerberater etc.). Wir machen diesen Bericht nicht als
Selbstzweck, sondern u. a. auch zum Nachweis der steuerlich korrekten und
zweckgemäßen Mittelverwendung. Das heißt vor allem, dass diese Zahlen
belastbar sein müssen und nicht schon direkt zu Beginn eines
Kalenderjahres vorliegen können. Dieser Prozess ist nicht einfach auf Grund
einer terminlich vorgezogenen MV zu beschleunigen. Bisher fand diese
nämlich immer Mitte-Ende Mai statt. Eine vorgezogene, außerordentliche MV
kann also keinesfalls alle terminlichen Ansprüche erfüllen, die an eine
reguläre MV gestellt werden.
Deine Aussage “Der Passus ’auf Antrag des Mitgliedes’ ist durch die
generelle Versendung obsolet” teile ich nicht. Ein Passus wird doch nicht
automatisch dadurch ungültig, dass ein anderer Teilaspekt anders gehandhabt
wird. Nur weil wir entschieden haben, die Fernwahl als Onlinewahl allen zur
Verfügung zu stellen und von der Beantragung der Fernwahl abzusehen, ist
davon in meinen Augen nicht automatisch die Zusendung aller Berichte
ebenfalls betroffen. Für Künftiges ist ohnedies abzuwarten, wie die MV über
den Antrag S1 (Klarstellung Fernwahlen) befindet, der ja u.a. dieses
Erfordernis beseitigen möchte.
Unser Versprechen lautet: Das PDF des Jahresberichts wird in der Woche vor
der MV vorliegen und entsprechend im Forum und auf wikimedia.de
veröffentlicht werden. Insofern ergibt sich für alle Interessierten im
Vorfeld der MV noch ausreichend Zeit, sich mit Daten und Informationen zu
versorgen.
Ganz grundsätzlich möchte ich darauf verweisen, dass der Geschäftsbericht
nur *ein Teil* einer umfänglichen Prozesskette ist:
- Ende letzter Woche haben unsere Wirtschaftsprüfer (KPMG) den
Prüfungsbericht der Jahresabschlüsse vorgelegt und es hat eine
Nachbesprechung mit dem Vorstand stattgefunden;
- Die Jahresabschlüsse sind - in der absoluten Hochphase sämtlicher
Steuerprüfer - erst letzten Freitag fertig geworden; seitdem liegen die
finalen Zahlen vor - aber eben noch nicht in aufbereiteter und lesbarer
Form;
- Gestern veröffentlichten wir zudem den ausführlichen Impact Report
<https://meta.wikimedia.org/wiki/Grants:APG/Proposals/2013-2014_round1/Wikimedia_Deutschland_e.V./Impact_report_form>,
den die WMF immer zu Quartalsende fordert und von dem im Zweifelsfall
erhebliche Einnahmen in der Zukunft abhängen.
Natürlich: Termintreue ist immer wichtig, vor allem im Geschäftsleben. Aber
ich denke schon, dass aus dieser Zusammenstellung deutlich geworden sein
müsste, weshalb es gerade bei terminlichen Änderungen (wie einer
vorgezogenen MV) zu kleineren Anpassungen kommen muss. Dass die Einhaltung
von satzungsgemäßen Fristen gleichwohl unser Anspruch war und ist, sollte
ebenfalls klar sein.
Gruß, Jan
Am 31. März 2015 um 17:17 schrieb Steffen Prößdorf <wiki(a)stepro.de>de>:
Wertes Präsidium,
auch wenn ich damit sicher meinen Beliebtheitsfaktor bei Euch noch weiter
senke, so das überhaupt noch möglich ist, muss ich doch gegen den
angekündigten Satzungsverstoß protestieren.
Ich habe soeben per E-Mail die Unterlagen für die Fernwahl bekommen. In
dieser Mail heißt es wörtlich: *"Der Geschäfts- und Finanzbericht werden
als Jahresbericht 2014 auf der 16. Mitgliederversammlung vorliegen. Der
Link zum PDF des Jahresberichts 2014 wird Dir zusammen mit dem Protokoll
der 16. Mitgliederversammlung per E-Mail zugesendet werden."*
Das ist absolut inakzeptabel. Es ist den Vereinsmitgliedern nicht
zuzumuten, Geschäfts- und Finanzbericht erst während der laufenden MV zu
lesen und sich ein Urteil darüber zu bilden. So können auch kaum Nachfragen
dazu gestellt werden, da diese Dokumente i. A. auch keine leichte Kost
sind, und die Bilanzierung nach IDW HFA 21 nicht gerade selbst erklärend
ist. Die Zugänglichmachung mit dem Protokoll *nach* der MV ist dabei nicht
allzu hilfreich.
In unserer Satzung heißt es in § 8 (2): *"Die Unterlagen für diese Fernwahl
sind auf Antrag des Mitgliedes spätestens zwei Wochen vor der Versammlung
zu verschicken. Ihnen ist auch der Geschäftsbericht und der Finanzbericht
beizufügen."* Das ist für eine sinnvolle Beschäftigung mit diesen
Unterlagen unerlässlich. Der Passus "auf Antrag des Mitgliedes" ist durch
die generelle Versendung obsolet.
Selbstverständlich können diese Berichte digital oder per Link versendet
werden, das ist heutzutage und speziell für unseren Verein sicher kein
Problem. Allerdings hat dies wie in der Satzung vorgesehen 2 Wochen vor der
MV zu erfolgen, und nicht erst *auf* der MV.
Beste Grüße,
Steffen
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