On Mon, 17 May 2010 13:32:20 +0200
Alice Wiegand wrote:
[...] in welcher
Besoldungsgruppe der
Sachbearbeiter ist, der gerade eine Baugenehmigung
erteilt, wird nur dann
deutlich, sofern er seine Amtsbezeichnung in seiner
Unterschrift mitführt,
was immer seltener der Fall ist.
Hallo,
in vielen Behörden stehen Amtsbezeichnungen einfach auf
den Türschildern, bei Polizisten kann man den Dienstgrad
auch direkt von den Schulterklappen ablesen und falls man
selber in der betreffenden Behörde arbeitet und immer
"brav" Daten gesammelt hat, kann man den aktuellen
Dienstgrad auch aus den Glückwünschen zur letzten
Beförderung aus der Hauszeitung ermitteln. Spätestens vor
den Kollegen dürfte die eigene Amtsbezeichnung nicht zu
verbergen sein (wenn die Amtsbezeichnungen einen Sinn in
der Organisation der Behörde haben sollen, wäre es auch
abwegig, diese geheim zu halten).
Ich habe auch mal gehört, viele Arbeiter außerhalb des
Öffentlichen Dienstes würden tariflich festgelegten und
damit prinzipiell öffentlich bekannten Lohn beziehen.
Aber was ich immer noch nicht verstanden habe: Was ist für
den Betroffenen eigentlich schlimm, wenn sein Gehalt
öffentlich ist? Bisher war es mir noch nie unangenehm,
wenn mich jemand nach meinem Gehalt als Studentische
Hilfskraft gefragt hat, mein Gehalt preiszugeben. Da wäre
ich schon auf die Beweggründe neugierig, was andere an der
Veröffentlichung ihrer Gehälter störend fänden.
MfG
Stefan