On 10.04.2010 21:46, Olaf Kosinsky wrote:
Die AG sollte, laut Deinem Antrag und dem Beschluss
der MV, den
Mitgliedern einen Antrag zur Beschlussfassung vorlegen. Die
entsprechende MV sollte, so DEIN Vorschlag und der Beschluss der MV,\
bis zum 306.2009 (!) stattfinden. Dies ist nicht passiert. Unsere
Kritik richtet sich auf diesen Punkt.
Nein, tut sie nicht. Wie man unschwer erkennen kann, richtet sich eure
Kritik auf zwei Dinge: dass die Mitglieder über den Fortschritt der AG
nicht fortlaufend informiert wurden und dass kein öffentlicher Aufruf
für das fehlende AG-Mitglied stattfand. Beide Vorwürfe entbehren
jeglicher Grundlage, wie der Blick in den Antragstext sowie ins
Protokoll der Mitgliederversammlung beweist. Weder hatte die
Arbeitsgruppe den Auftrag, die Mitglieder fortlaufend zu informieren
(nicht-öffentliche Sitzungen und die Aufgabe, ein fertiges Modell zur
Diskussion zu stellen schließen das eigentlich aus), noch hatte sie die
Pflicht, mit allen Mitteln für eine Besetzung des freien Sitzes zu
sorgen ("Die Mitgliederversammlung ... bestimmt, dass ein zweiter
Vertreter durch die Arbeitsgruppe berufen werden *kann*"). Man kann
kritisieren, dass der Antrag so beschlossen wurde, aber man kann nicht
die Arbeitsgruppe oder den Vorstand dafür kritisieren, dass sie dem
Antrag gefolgt sind.
FRAGE: Wieso bin ich aber dann nicht anschließend
direkt oder über
die Mailing Liste angesprochen worden? Ist Dein Vorschlag ernst
gemeint, alle Mitglieder hätten regelmäßig bei der AG
Fortschrittsberichte anfordern müssen? Oder besteht nicht eine Bring-
Schuld der AG den Mitgliedern gegenüber. Wie hätte die AG reagiert,
wenn auch nur 10% der Mitglieder (= ca. 50?) jede Woche, jeden Monat,
bei allen Mitgliedern der AG nachgefragt hätten. Im übrigen habe ich
als Mitglied von den konkreten Terminen der AG nichts erfahren. Wann
hätte ich dann also nachfragen sollen?
Meine Frage zielt auf eine Änderung des Antrags während der
Beschlussfassung ab. Wenn eine fortlaufende Berichterstattung gewünscht
wird, dann hätte der Antrag während der Mitgliederversammlung
entsprechend geändert werden müssen, was aber nicht einmal vorgeschlagen
wurde.
Der Antrag
sagt aus, dass sich die
AG melden soll, wenn ein neues Strukturmodell entwickelt hat, und
nicht vorher. Wie kommt ihr jetzt eigentlich dazu, der Arbeitsgruppe
einen Strick daraus zu drehen, dass sie nicht regelmäßig berichtet
hat?
Anmerkung: siehe oben. Du als Antragsteller hast selber einen kurzen
Zeitrahmen gewählt. Diesem Vorschlag ist die MV gefolgt. Und jetzt,
wenn Mitglieder nach diesem Beschluss und den Aktivitäten fragen,
werden diese mit der Bemerkung von Dir "einen Strick daraus drehen"
abqualifiziert. Wieso hast Du eigentlich damals so einen kurzen
Zeitrahmen gewählt?
Ich bezeichne als "einen Strick draus drehen", wenn einerseits ein
gültiger Antrag existiert, der von der AG befolgt wurde, jetzt aber
nicht erfüllte Erwartungen bemängelt werden, deren Grundlage eben nicht
aus dem Antrag hervorgehen. Abstrakt ausgedrückt: Wenn die
Mitgliederversammlung in einem Antrag einem Gremium "A" aufgibt und das
Gremium auch "A" erfüllt, dann ist es unlauter sich darüber zu
beschweren, dass "B" nicht erfüllt wurde, obwohl der Antrag "B" gar
nicht vorsieht (oder "B" gar "A" widerspricht).
Ich habe den kurzen Zeitrahmen gewählt, weil ich zum einen von der
optimistischen Annahme ausgegangen bin, dass drei Monate Zeit für die
Entwicklung des Modells ausreichend war. Diese Annahme hat sich als
fehlerhaft herausgestellt. Des weiteren hatte ich den kurzen Zeitrahmen
auch vorgeschlagen, damit idealerweise noch vor der Auswahl eines
Geschäftsführers, der von jeglicher Strukturreform ja direkt betroffen
wäre, eine Entscheidung dazu fallen könnte.
Mal ganz grundsätzlich: der Vorsitzende eines Vereines
sollte den
Mitgliedern nicht das Recht absprechen, Anträge zu der
Mitgliederversammlung zu stellen. Dieses fundamentale demokatische
Mitwirkungsrecht jedes einzelnen Mitgliedes als "Nötigung" zu
bezeichnen, offenbart ein erschreckendes Maß an Hilfslosigkeit, mit
konstruktiver Kritik umzugehen.
Jedes Mitglied hat das Recht soviele Anträge zu stellen, wie es will.
Das hält mich aber nicht davon ab, Anträge, die offensichtlich ohne
Kenntnis der Sachlage den Vorstand für eine Tätigkeit missbilligen, die
er gar nicht vorgenommen hat, als vorsätzliche Verschwendung kostbarer
Zeit zu bezeichnen. Statt einfach mal zu fragen, ob öffentlich z.B. hier
auf der Liste oder privat direkt an Mitglieder AG, was mit ihr passiert
ist, nutzt du dein Antragsrecht und zwingst uns diesen Antrag auf. Es
gibt für die aktuelle Mitgliederversammlung 17 Anträge, wovon du bei 7
als Antragsteller auftrittst. Es tut mir leid, dass dir "genötigt" als
Bezeichnung dafür missfällt, aber angesichts dieses Volumens muss man
die Dinge einfach mal so benennen, wie sie sind.
Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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