Hallo,
Am Mittwoch 19 Mai 2010 12:39:06 schrieb B.Eng. René Schwarz:
Innerhalb einer Mitgliederversammlung habe ich das
Recht, Fragen und
Auskünfte zu allen Vereinsangelegenheiten zu stellen (§ 666 BGB).
das mag ja sein (ich hab's nicht nachgesehen): Aber dazu musst du nun mal auf
eine MV KOMMEN! (nebenbei gibt dir unsere Satzung eh' das Recht, Fragen und
Anträge zu stellen – auf der MV).
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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