Hallo Martin!
Am 26. Mai 2014 11:45 schrieb Martin Kraft <martin.kraft(a)gmx.de>de>:
Nur die beim Verein selbst angestellten Mitglieder
befinden sich in der
paradoxen Situation, quasi ihr eigener Arbeitgeber zu sein und sind zu dem
gerade den Organen weisungsgebunden, die sie im Rahmen der
Mitgliederversammlung eigentlich kontrollieren sollen.
Ich arbeite in einem Unternehmen, das sogar zu über 50% den Mitarbeitern
gehört, die damit also maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung
haben. Die Situation empfinde ich nicht als paradox, aber sie ist sicher
komplexer als in einem patriarchal geführten Familienbetrieb. Meinem
Erleben nach ist die Beteiligung der Mitarbeiter ein Garant gerade auch für
die ideellen Unternehmenszwecke.
http://de.wikipedia.org/wiki/Spiegel-Mitarbeiter_KG
...eine (Teil-)Verlegung der MV in den virtuellen
Raum
Davon halte ich von Jahr zu Jahr mehr. Mittlerweile sind viele wichtige
Entscheidungen (Satzungsänderungen, Wahl des Präsidiums) schon im Vorfeld
der Mitgliederversammlung durch die Briefwähler getroffen. Selbst intensive
Diskussionen über die Nachteile bestimmter Änderungen und überraschende
Erkenntnisse bei der Kandidatenbefragung haben nur begrenzten Einfluss auf
die Wahlergebnisse - oft zur Verblüffung der anwesenden Teilnehmer. Auch
Diskussionen im Vorfeld dürften nur einen Teil der Briefwähler erreichen.
Ein Streamen (zumindest dieses Teils) der Mitgliederversammlung mit
Rückkanal und begleitender elektronischer Fernwahl wirft sicher eine Reihe
technischer wie rechtlicher Fragen auf. Aber dem Meinungsbildungsprozess
der Wähler wäre es sicher äußerst förderlich.
Viele Grüße
Kurt