Hallo Marin,
Am 26.05.2014 10:14, schrieb Martin Kraft:
Nämlich die Vereinsmitglieder, die zugleich
Mitarbeiter der
Geschäftsstelle sind.
und die unterscheiden sich genau wie von „normalen“ Mitgliedern? Das sie
eine Meinung zu etwas haben? Das habe ich auch. Das ihre Anreise bezahlt
wird, wenn sie eine Funktion (z.B. Protokollant) innehaben? Das bekomme
ich auch.
Unsere Satzung kennt genau 3 Arten von Mitgliedern und keine davon heißt
„Mitglied zweiter Klasse weil angestellt“. Die zahlen genauso ihren
Mitgliedsbeitrag wie du und ich und haben daher auch die selben Rechte
wie du und ich.
Mit der gleichen Begründung hätte man BTW auch den 8-10
Präsidiumsmitglieder bei Pavels Entlastung das Abstimmen verweigern
müssen (ob §34 BGB auch beim Präsidium greift könnte man mal ermitteln
BTW).
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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