Von: Kurt Jansson <jansson(a)gmx.net>
Für Weiterentwicklungen von Inhalten aus
Wikimedia-Projekten gibt es viele
tolle Beispiele, aber für Weiterentwicklungen dieser Weiterentwicklungen, die
ausschließlich dank viraler Klauseln wiederum unter einer freien Lizenz
stehen, fallen mir aus dem Stand keine Beispiele ein.
Das ist ja nicht besonders überraschend, wenn man bedenkt, daß man sich typischerweise aus
einem Medienarchiv bedient, um sein Blog etc. zu bebildern. Wer übernimmt dann z.B. ein
Photo aus einem Blog oder von einem Nobelpreisträger aus der Pressemitteilung des
Nobelkomitees in einen weiteren eigenen Beitrag? Man greift dann eben wiederum auf das
Original zurück.
Der Charme des Copyleft besteht ja gerade in der sich erhaltenden Freiheit des Materials,
im Aufbau einer Wissensallmende, und ist insoweit ein Zweck an sich, der aus
gesellschaftlicher Sicht so wichtig ist, daß er keiner weiteren Begründung mehr bedarf.
Deshalb bin ich auch gegen Gemeinfreiheit als Lizenzbedingung und unbedingt für eine
Copyleft-Klausel. Wobei es eine CC-Lizenz sein sollte, weil es von allen die am
einfachsten zu verwendende Lizenz ist -- das war schließlich der Grund für die Entwicklung
dieser Lizenzfamilie.
Viele Grüße,
Jürgen.