Hallo!
On Tue, 8 Jun 2004 22:15:23 +0200, DaB. wrote:
* einem sehr
freundlichen Anwalt, der uns riet, in der Satzung explizit
das
> Aktenzeichen des Gemeinnützigkeitsbescheids der Foundation anzugeben (die
> Kopie davon natürlich als Anlage), und den Hinweis auf die
> "Schwesterorganisationen in anderen Ländern und [...] andere
> steuerbegünstigte Körperschaften" herauszulassen, da wir für diese sonst
> auch selbige Bescheide beizubringen hätten.
Müssen wir glaube ich insofern nicht, als daß außer der Foundation ja keine
Organsiationen bis jetzt existieren; da sollte man argumentieren können, daß
wir natürlich davon ausgehen, daß die auch gemeinnützig werden.
Es wäre natürlich möglich, und sollten wir dem FA auch anbieten, sobald es
danach aussieht, als könnten die das wollen, diese Bescheinigung jeweils für
die Vereine anzubringen, an die wir Geld spenden.
Andererseits hängt das ja auch von den Ländern ab, in denen diese
Organisationen tätig sind; da muß man eventuell mal nachdenken. Grade so nach
Afrika (als Beispiel) würden wir bestimmt gerne mal Geld geben, aber ob es da
sowas wie Gemeinnützigkeit gibt?
Es sollte für den Anfang auf jeden Fall reichen, die von der Foundation
einzureichen, mangels anderer Organisationen. Und die Bestätigung von anderen
Organisationen, wenn sie die sehen wollen, wollen die dann eh sehen, ob wir
die nu in der Satzung stehen haben oder nicht. Aber wenn wir sie nicht in der
Satzung stehen haben, bekommen wir vielleicht Ärger, wenn wir denen Geld
geben, und das nicht ausdrücklich als Zweck angegeben ist. Damit könnten wir
uns also schwerst selber in den Fuß schießen.
Müssten diese Bescheide dann in die Satzung oder würde
eine Einreichung mit
der Steuererklärung genügen?
In die Satzung kommen solche Bescheide mit Sicherheit nicht; kann aber sein,
daß das Finanzamt die möglichst schnell haben will, bzw, schade es vermutlich
auch nix, die schnell einzureichen.
Schöne Grüße
Alex
--
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--- Jim Steinman ---
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