Richtig, gerade aus Kostengründen wäre es
wirklich sinnvoll, das zu
kombinieren. Wenn es erlaubt und zeitlich möglich ist, sollte man das wohl
tun. Aber es gab ja auch mal einen Beschluss, dass die MV im Frühjahr
woanders als Berlin stattfinden soll, ist da schon irgendwas konkretes
geplant? Die 16. MV wird ja dann in spätestens drei Monaten (und paar
Tagen) sein... Wenn man also nicht wieder so einen Haufen Geld verschw---
äh, ausgeben will, wie heuer bei der 14. MV, dann wäre es sicher hilfreich,
wenigstens den Termin und den Veranstaltungsort schonmal zeitnah für einen
günstigen Preis zu sichern. :)
LG
Am 19. Dezember 2014 um 09:50 schrieb Sebastian Moleski <
sebastian.moleski(a)wikimedia.de>gt;:
Hallo Thomas,
2014-12-18 22:21 GMT+01:00 Thomas Goldammer <thogol(a)gmail.com>om>:
> Zitat Protokoll: ''Zusätzlich wurde kurz über die Möglichkeit
> trotz außerordentlicher MV nur 2
Mitgliederversammlungen im Jahr
> abzuhalten. Dies wäre möglich, wenn bis zur aoMV bereits der
> Jahresabschluss fertiggestellt werden kann.''
>
> Mit welchem Ergebnis wurde das diskutiert bzw. welche Argumente für und
> wider wurden vorgebracht? Die Idee an sich ist ja nicht schlecht,
aber...
wäre es
dann überhaupt noch eine außerordentliche MV, wenn wir da die
ganzen "regulären" Dinge auch mit abhandeln (also geht das überhaupt?)
und
> haben wir die Zeit innerhalb einer MV dafür? Ich denke die Diskussion
Details
des Jahresplans wird sicher einige Zeit (ich rechne da mit
mehreren
Stunden) dauern.
Die Diskussion läuft
noch. In dem Zusammenhang möchte ich aber darauf
hinweisen, dass es nur eine Art von Mitgliederversammlungen gibt, von
denen bisher im Verein seit 2004 insgesamt 15 stattgefunden haben. Die
Frage, ob eine Mitgliederversammlung regulär (einmal im Jahr,
möglichst im ersten Halbjahr) oder außerordentlich einberufen wurde,
ändert nahezu nichts an Form oder Inhalt derselben. Die nächste
Mitgliedervresammlung ist die 16. und im Raum steht, ob man auf dieser
neben dem Tagesordnungspunkt Wirtschatfsplan 2015 (gemäß MV-Beschluss)
auch das Programm einer Frühjahrs-MV durchführt (also Jahresabschluss
und -bericht sowie Entlastung des Vorstands),
Aus Kostensicht wäre das durchaus sinnvoll, da diese Veranstaltungen
immer relativ viel Geld kosten (im Regelfall Verwaltungskosten). Die
Kosten sind nicht davon abhängig, wie die Versammlung enberufen wurde
oder welches Programm sie hat, sondern eher davon, ob man einen
günstigen Veranstaltungsort findet, wie abgelegen der
Veranstaltungsort ist (Reisekosten Vorstand, Präsidium,
Zählkommission, Orga, etc.) und ob es Fernwahlen gibt oder nicht.
Angesichts der unklaren, aber auf jeden Fall im Vergleich zu den
Vorjahren eingeschränkteren Finanzlage des Vereins gibt es meines
Erachtens sehr gute Gründe, im Frühjahr nur eine MV durchzuführen. Mir
ist aber auch klar, dass es neben dem Kostenargument auch andere
Argumente geben kann, die vielleicht dagegen sprechen.
Übrigens steht in der Satzung: "Die
Mitgliederversammlung ist einmal
jährlich vom Präsidium einzuberufen und sollte im ersten Halbjahr
stattfinden." (§8(2) Satz 1)
Ist das noch aktuell, machen wir also die 2. MV jedes Jahr quasi
zusätzlich? Ich dachte es hätte mal einen Beschluss gegeben, das zu
ändern... Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?
Die Satzung sieht vor, dass
die Mitglliederversammlung einmal im Jahr
einberufen werden muss, dass diese im ersten Halbjahr stattfinden soll
(hat es meines Wissens immer) und dass dort die Jahresberichte
entgegengenommen bzw. darüber beschlossen werden soll. Die Satzung
erlaubt aber auch die Einberufung weiterer Mitgliederversammlungen,
wenn es das Interesse des Vereins erfordert, eine hinreichende Anzahl
an Mitgliedern (ich glaube inzwischen müssen es 100 sein?) sie
fordert oder die Kassenprüfer sie nach einer Kassenprüfung verlangen.
Diese "freiwilligen" oder "außerordentlichen"
Mitgliederversammlungen
sind nicht mehr oder weniger wert als die verpflichtende "ordentliche"
Mitgliederversammlung, es gibt auch keine Einschränkungen beim
Programm. Da heißt, grundsätzlich kann jedes antragsberechtigte
Mitglied bei jeder Mitgliederversammlung jeden Antrag stellen und jede
Mitgliederversammlung, egan wie einberufen, kann auch jeden gültigen
Beschluss fassen. Es gibt also keine Anträge oder Beschlüsse, die
grundsätzlich nur auf ordentlichen oder nur auf außerordentlichen
Mitgliederversammlungen zulässig wären. Der Vorschlag der Tagesordnung
und die Vorbereitung aller Mitgliederversammlungen gehört
satzungsgemäß in den Verantwortungsbereich des Präsidiums.
Seit 2011 gab es insgesamt fünf solcher "freiwilligen"
Mitgliederversammlungen, von denen vier im November der Jahre 2011,
2012, 2013 und 2014 stattfanden, jeweils mit den vorrangigen
Tagesordnungspunkten der Wahl eines neuen Präsidiums und der
Verabschiedung eines Wirtschaftsplans für das kommende Jahr. Wenn man
will, kann man also sagen, diese Mitgliederversammlungen wären
"zusätzlich". Da die beiden genannten Tagesordnungspunkte aber fraglos
im Interesse des Vereins sind, können sie nicht einfach wegfallen. Sie
sind nicht optional.
Durch die diesees Jahr beschlossene Verlängerung der Amtszeit des
Präsidiums auf zwei Jahre entfällt Ende 2015 die Wahl eines neuen
Präsidiums. Die Notwendigkeit, einen Wirtschaftsplan für 2016 zu
beschließen, bleibt aber erhalten. Daraus ergibt sich für mich (aus
heutiger Sicht) auch eine Notwendigkeit für eine "freiwillige"
Mitgliederversammlung Ende 2015. Ich sehe auch aktuell nicht, wie man
das vermeiden könnte, noch dass das in naher Zukunft sinnvoll wäre.
Wir, also Wikimedia Deutschland, sind eher miserabel darin, unsere
Mitglieder ins Verreinsgeschehen einzubinden - die Angebotslage ist da
sehr übersichtlich. Solange wir das nicht verbessert haben, fände ich
ein Beschränken auf eine Mitgliederversammlung (die dann alle zwei
Jahre Jahresabschluss, Wirtschaftsplan und Wahlen gemeinsam abarbeiten
müsste) nicht zielführend.
Beste Grüße
Sebastian Moleski
Schatzmeister / Treasurer
-------------------------------------
Wikimedia Deutschland e.V.
Tempelhofer Ufer 23-24
10963 Berlin
Telefon 030 - 219 158 26-0
www.wikimedia.de
Stellen Sie sich eine Welt vor, in der jeder Mensch an der Menge allen
Wissens frei teilhaben kann. Helfen Sie uns dabei!
http://spenden.wikimedia.de/
Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.
Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg
der Nummer 23855 Nz. Als gemeinnützig anerkannt
durch das Finanzamt für
Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/681/51985.
_______________________________________________
VereinDE-l mailing list
VereinDE-l(a)lists.wikimedia.org
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
_______________________________________________
VereinDE-l mailing list
VereinDE-l(a)lists.wikimedia.org