On 06.10.2010 18:37, Liesel wrote:
Wenn es so einfach wäre (bsp. Spenden 1.000.000 €
eingenommen und
jeweils 500.000 € an WMD und WMF) überwiesen, gäbe es kein Problem. Wie
sieht es mit der Frage der Vergütung der Geschäftsführung aus. Es wird
ja wohl niemand (und vor allem nicht das Finanzamt) erwarten, dass die
Geschäftsführung umsonst erfolgt. Werden diese Kosten hälftig getragen?
Bekannt sind ja 10% der Fundraising-Kosten ebenfalls beim WMF-Anteil
abzuziehen. Wie werden diese Kosten, die bei WMD anfallen, an die
Fördergesellschaft weitergereicht? Oder werden die Spenden einfach
entsprechend anders verteilt. Was geschieht mit anfallenden
Guthabenzinsen? Kann die Gesellschaft an den Verein Geld ausleihen, wenn
ja zu welchen Konditionen?
Das sind alles Fragen, mit denen sich innerhalb des Vereins bisher der
Vorstand in seiner Aufsichts- und Kontrollfunktion gegenüber dem
Geschäftsführer befassen musste und befasst hat. Warum ist es
unzureichend, dieses Modell äquivalent auch für die GmbH anzuwenden?
Das hätte auch den Vorteil, dass es kein Auseinanderdriften zwischen
Verein und Fördergesellschaft geben kann, wenn die Kontrollfunktionen in
beiden Fällen von denselben Personen ausgeübt werden, dem von den
Mitgliedern gewählten Vorstand, der gegenüber der Mitgliederversammlung
auch zur Rechenschaft verpflichtet ist.
Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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