[Wikide-l] Re: Adieu Wappen

Jakob Voss jakob.voss at nichtich.de
Mi Mär 9 22:19:11 UTC 2005


Klaus Graf schrieb:

[Fullquote entfernt]

>>>Markenabbildungen etc. sollten daher nicht unbedingt
>>>unter der GNU FDL lizenziert werden."
>>
>>Auch hier haben die Anwälte lieber vorsichtig formuliert.
>>Da es zu Problemen kommen kann, wenn man ein GFDL-Wappen
>>ohne Rücksicht aufs Namensrecht verwendet, ist die
>>Lizensierung nicht unproblematisch.
> 
> Ein Rechtsgutachten wird nicht fuer windelweiche
> Formulierungen bezahlt. Professionelle Organisationen geben
> bei jur. Auftragsgutachten klar die Marschlinie vor und die
> wird vom Gutachter dann auch eingehalten. Nur wir sind so
> blauaeugig und zahlen fuer wenig Klarheit vergleichsweise
> viel Geld. Zugegeben: In anderen Faellen wie Wikiquote
> besteht kaum Spielraum, aber "nicht unbedingt" lese ich,
> wenn es um tausende Wappen geht, schon aus pragmatischen
> Gruenden nicht als "mal ja, mal nein", sondern als "EHER
> NICHT" oder Klartext: NEIN.

Das Gutachten ist kein jur. Auftragsgutachten einer professionellen 
Organisation zur Stärkung ihrer Position in einem Rechtsstreit, sondern 
eine FAQ.

>>d) wir stellen Wappen unter {{GFDL-Achtung-Namensrecht}},
>>Marken unter {{GFDL-Achtung-Markenrecht}},
>>Personenabbildungen unter
>>{{{{GFDL-Achtung-Persönlichkeitsrecht}}, Hakenkreuzflagge
>>unter {{GFDL-Achtung-Strafrecht}}...
> 
> Dafuer haetten wir kein Gutachten gebraucht. Ich moechte
> mal von dem weiteren Einwand absehen, dass der GNU FDL
> keine weiteren Lizenz-Bedingungen hinzugefuegt werden
> duerfen, da mir dies im vorliegenden Kontext nicht so
> relevant erscheint. d) laeuft im wesentlichen auf c)
> hinaus.

Mit {{GFDL-Achtung-Namensrecht}} meinte ich nicht "GFDL light" sondern 
"GFDL wie gehabt, aber wir wollen euch nur nochmal extra darauf 
hinweisen, dass Namensrechte unabhängig davon weiterbestehen und die 
Verwendung aus diesem Grund eingeschränkt ist".

Du schriebst:
 > c) wir ignorieren das Gutachten, weil es an dieser
 > Stelle falsch ist.

Wir *kommentieren* das Gutachten, da es *an dieser speziellen Stelle* 
keine eindeutige Handlungsanweisung gibt.

Alles weitere auf 
http://meta.wikimedia.org/wiki/Talk:Rechtsfragen_M%C3%A4rz_2005
oder anderen Wiki-Seiten - auf der Mailingliste gehen die Argumente viel 
zu schnell verloren, was ja mit ein Grund war, eine zusammenhängendes 
Gutachten in Auftrag zu geben (vertstreute Rechtsmeinungen haben wir genug).

Gruss,
Jakob