[Wikide-l] Re: Adieu Wappen

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Mi Mär 9 16:31:32 UTC 2005


On Wed, 09 Mar 2005 15:02:48 +0100
 Jakob Voss <jakob.voss at nichtich.de> wrote:
> 
> Klaus Graf schrieb:
> 
> > Da Kommunalwappen namensrechtlichen Schutz geniessen,
> sind
> > alle Kommunalwappen, soweit keine Genehmigung der
> Kommunen
> > vorliegt, zu loeschen. Ich halte das fuer falsch und
> > rechtlich unhaltbar. Es wurde auf Wikipedia:Wappen
> schon
> > sehr oft der Unterschied zwischen einem Wappen
> > fuehren/verwenden und einem Wappen zitieren/in
> > illustrierender Weise gebrauchen als zentral
> > herausgestellt.
> 
> Ich sehe keinen Grund, warum diese differenzierte
> Vorgehenweise
> jetzt grundlegend geändert werden sollte.
> 
> > Der Fehler hat System, liest man die folgenden
> > Ausfuehrungen:
> > 
> > "Auch wenn das Einstellen von Abbildungen von Marken
> und
> > Firmennamen in die Wikipedia-Artikel unter marken- und
> > firmenrechtlichen Gesichtspunkten in der Regel
> problemlos
> > möglich ist, können in der Praxis Probleme entstehen,
> wenn
> > die entsprechenden Abbildungen unter die GNU FDL
> gestellt
> > werden.
> 
> "können in der Praxis Probleme entstehen" ist doch
> richtig.
> 
> > Markenabbildungen etc. sollten daher nicht unbedingt
> unter
> > der GNU FDL lizenziert werden."
> 
> Auch hier haben die Anwälte lieber vorsichtig formuliert.
> Da es zu Problemen kommen kann, wenn man ein GFDL-Wappen
> ohne Rücksicht aufs Namensrecht verwendet, ist die
> Lizensierung
> nicht unproblematisch.

Ein Rechtsgutachten wird nicht fuer windelweiche
Formulierungen bezahlt. Professionelle Organisationen geben
bei jur. Auftragsgutachten klar die Marschlinie vor und die
wird vom Gutachter dann auch eingehalten. Nur wir sind so
blauaeugig und zahlen fuer wenig Klarheit vergleichsweise
viel Geld. Zugegeben: In anderen Faellen wie Wikiquote
besteht kaum Spielraum, aber "nicht unbedingt" lese ich,
wenn es um tausende Wappen geht, schon aus pragmatischen
Gruenden nicht als "mal ja, mal nein", sondern als "EHER
NICHT" oder Klartext: NEIN.


> > Wenn wir uns an die Vorgaben des Gutachtens halten und
> > solche problematischen Bilder von Markenlogos und
> Wappen
> > nicht mehr unter GNU FDL stellen duerfen, unter welche
> > Lizenz denn um Himmels willen MEINUNGSBILDKONFORM dann?
> > Public Domain und CC-BY und CC-BY-SA sind doch wohl
> keine
> > ernsthaften Alternativen, da sie noch viel mehr
> > Moeglichkeiten des Missbrauchs bieten und auch die
> > beliebige kommerzielle Verwertung zulassen.
> 
> Das sehe ich nicht so.

Bitte Behauptungen und Meinungsaeusserungen begruenden. Das
zentrale Argument des Gutachtens war, dass die beliebige
Verwendbarkeit qua GNU FDL zu missbraeuchlichen Nutzungen
ausserhalb der Wikipedia fuehren kann. Die beliebige
Verwendbarkeit gilt aber fuer PD in noch staerkerem Masse
und bei CC, wenn eine kommerzielle Nutzung nicht
ausgeschlossen ist, ebenso. 

 
> > Konsequenzen:
> > 
> > a) wir verzichten auf Wappen usw.
> > b) wir aendern das Meinungsbild (Abstimmung ist in
> > Vorbereitung)
> > c) wir ignorieren das Gutachten, weil es an dieser
> Stelle
> > falsch ist.
> 
> d) wir stellen Wappen unter {{GFDL-Achtung-Namensrecht}},
> Marken unter {{GFDL-Achtung-Markenrecht}},
> Personenabbildungen unter
> {{{{GFDL-Achtung-Persönlichkeitsrecht}}, Hakenkreuzflagge
> unter {{GFDL-Achtung-Strafrecht}}...

Dafuer haetten wir kein Gutachten gebraucht. Ich moechte
mal von dem weiteren Einwand absehen, dass der GNU FDL
keine weiteren Lizenz-Bedingungen hinzugefuegt werden
duerfen, da mir dies im vorliegenden Kontext nicht so
relevant erscheint. d) laeuft im wesentlichen auf c)
hinaus.

Klaus Graf