[Wikide-l] Rechtsfragen

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Mi Mär 9 17:05:55 UTC 2005


On Wed, 09 Mar 2005 02:27:35 +0100
 "Agon S. Buchholz" <asb at kefk.net> wrote:
> Timt wrote:
> 
> > nachdem was ich aus dem Rechtsgutachten rauslese müssen
> wir die
> > Hälfte der Wikiquote löschen? Also alles wo der Urheber
> nicht
> > wenigstens 70 Jahre tot ist?
> 
> Ja sicher, aber das ist nichts Neues und man braucht auch
> kein Rechtsgutachten dafür, das steht so sehr deutlich in
> jedem Kommentar zu Par. 51 UrhG. Ich kann da den
> "Heidelberger Kommentar" wärmstens empfehlen.

Ich arbeite lieber mit dem Dreier/Schulze (tut sich
preislich nix) und habe einen Vergleichstest publiziert
unter: http://archiv.twoday.net/stories/210509/ 


> Oder ihr beschränkt Wikiquote eben auf gemeinfreies
> Material, was m.E. aber auch wieder schwierig werden
> kann, weil an Übersetzungen und den "behutsamen
> Anpassungen an moderne Rechtschreibung" möglicherweise
> auch wieder Leistungsschutzrechte von irgendwem hängen
> (auch wenn Klaus Graf jetzt vermutlich wieder rotiert).

Ich rotiere nicht auf Kommando ;-)

Klaus Graf