[Wikide-l] Rechtsfragen

Agon S. Buchholz asb at kefk.net
Mi Mär 9 01:27:35 UTC 2005


Timt wrote:

> nachdem was ich aus dem Rechtsgutachten rauslese müssen wir die
> Hälfte der Wikiquote löschen? Also alles wo der Urheber nicht
> wenigstens 70 Jahre tot ist?

Ja sicher, aber das ist nichts Neues und man braucht auch kein 
Rechtsgutachten dafür, das steht so sehr deutlich in jedem Kommentar zu 
Par. 51 UrhG. Ich kann da den "Heidelberger Kommentar" wärmstens empfehlen.

Was man in Wikiquote machen könnte, wäre genau das, was Zitatesammlungen 
wie der Büchner seit Jahrzehnten tun: Den Ausspruch kommentieren, in 
einem Kontext verorten (in welchem Zusammenhang wurde das von wem zu wem 
gesagt?), die Herkunft und Verwendung erläutern usw. Das macht zwar 
unglaublich viel Arbeit, aber m.E. gewinnt so eine Zitatesammlung auch 
erst durch das Drumherum einen Nutzen, d.h. eine Berechtigung. Selbst 
der Grimm erläutert ja viele seiner Begriffe mit Fundstellen aus der 
Literatur (wie wurde es wann von wem wie verwendet?), und irgendwann 
gewinnt das Zitat dann im Kontext seine Notwendigkeit.

Oder ihr beschränkt Wikiquote eben auf gemeinfreies Material, was m.E. 
aber auch wieder schwierig werden kann, weil an Übersetzungen und den 
"behutsamen Anpassungen an moderne Rechtschreibung" möglicherweise auch 
wieder Leistungsschutzrechte von irgendwem hängen (auch wenn Klaus Graf 
jetzt vermutlich wieder rotiert).

MfG -asb