[Wikide-l] Rechtsfragen

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Di Mär 8 20:01:24 UTC 2005


Im Gutachten steht:

"Bei der Durchsetzung der Ansprüche ist weiter zu beachten,
dass zwar Unterlassungsansprüche ohne weiteres von jedem
Urheber alleine geltend gemacht werden können, wenn der
Beitrag von mehreren gemeinschaftlich geschaffen wurde.
Sind mehrere als Miturheber oder Bearbeiter an einem Werk
beteiligt oder haben sie Ihre Werke zur gemeinsamen
Verwertung verbunden, sind bei der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen jedoch aufgrund gesetzlicher
Regelungen alle Urheber als Berechtigte zu benennen bzw.
müssen diese gemeinsam klagen."

Sehe ich das richtig: Wenn es sehr viele Berechtigte
(Mitarbeiter an einem unzulaessigerweise aus der Wikipedia
geklauten Artikel) gibt, so scheidet ein
Schadensersatzanspruch also de facto aus, zumal der
Verletzer sich als anonyme IP anmelden, einen kleinen
Beitrag zum Artikel leisten und sich dann einem gemeinsamen
Vorgehen gegen sich selber verweigern kann. Damit scheint
eine wichtige Moeglichkeit, die Einhaltung der
Lizenzbedingungen zu sanktionieren, nicht gegeben zu sein.
Aber da wir eh alles umsonst machen, ist auch kein Schaden
gegeben ....

Klaus Graf