[Wikide-l] [Urheberrecht] Sammlungen angeblich lizenzfreier Bilder

Agon S. Buchholz asb at kefk.net
Fr Jun 24 15:02:32 UTC 2005


Hi,

gleich noch eine Frage zum Urheberrecht; verschiedene Verlage bieten 
mehr oder minder preiswerte Sammlungen von "lizenzfrei nutzbaren Fotos 
für Web- & Screendesign" (Verpackungsaufdruck) an, wobei das angebliche 
"lizenzfrei" eine Mogelpackung sein dürfte, da solchen Sammlungen mit 
einem "Lizenzvertrag" ausgeliefert werden und damit nicht wirklich 
"lizenzfrei" und erst recht nicht gemeinfrei sind ("lizenzfrei" soll 
wohl lediglich "honorar-" bzw. "vergütungsfrei" bedeuten).

Was mich dann aber stutzig gemacht hat, ist folgender Passus: "Jegliche 
Bildbearbeitung zur individuellen Gestaltung ist erlaubt, jedoch 
entstehen dem Lizenznehmer keine neuen Rechte (Lizenzrechte) an diesen 
veränderten Motiven". Der erste Satzteil klingt nach Sektion 4 der GNU 
FDL, der Rest ist es dann natürlich nicht mehr.

Unnötig zu erwähnen, dass auch der Rest des Lizenzvertrags für diese 
angeblich "lizenzfrei nutzbaren Fotos für Web- & Screendesign" m.E. 
alles andere als GNU-FDL-kompatibel ist (z.B. "hat der Lizenznehmer 
darauf zu achten, dass ... Produkte ... nicht von Unbefugten herunter 
geladen oder sonst wie genutzt werden können", was auch immer das für 
ein Produkt bedeuten soll, das ausdrücklich als Material für Webdesign 
angeboten wird; natürlich wird bei jedem Abruf einer Webseite eine 
physikalische Kopie der Daten im Arbeitsspeicher bzw. Browser-Cache 
angelegt, demnach wäre jeder Seitenabruf ein Verstoß gegen diesen 
Lizenzvertrag; andernfalls könnte man argumentieren, dass jeder Nutzer 
einer Website "berechtigt" zum Abruf ist, dann wäre dieser Passus also 
obsolet).

Nur um die Frage mal geklärt zu haben: Sehe ich es richtig, dass auch 
solche angeblich "lizenzfrei nutzbaren Fotos" für Commons und Wikipedia 
absoult tabu sein sollten, sofern der Verlag die Dateien nicht explizit 
als Public Domain oder unter einer GNU-/CC-kompatiblen Lizenz freigibt?

MfG -asb

PS: [[Bildrechte]] könnte vielleicht noch einen kurzen Passus über 
Lizenz-, Modell- und Honorarverträge sowie den rechtlichen Status von 
Bildern von Bildagenturen vertragen, oder zumindest ein paar Verweise 
auf [[Vertragsrecht]] und [[Vertragsfreiheit]]?