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Gerhard Jahnke Gerhard.Jahnke at gmx.de
Do Jun 16 22:59:47 UTC 2005


Hallo,

am Thu, 16 Jun 2005 10:50:50 +0200 schrieb Paul:

> At 23:47 15.06.2005 +0200, Gerhard aka Perrak wrote:
>>...........
>>Impressum trotz eindeutiger gesetzlicher Vorschriften weniger reinschreibt,
>>als bei DENIC zu finden ist, gehört eigentlich schon seiner Dummheit wegen
>>bestraft.
>
> Wer Vorschriften erläßt, welche Angaben vorschreiben, die man auch bei
> DENIC bekommen kann/sollte gehört bestraft. ;-). Wer Ermessensspielräume
> gegen die Interessen seiner "Kunden", den Bürgern, strapaziert gehört
> bestraft ;-). Wer Rechtssprechung zum Kohle machen mißbraucht gehört
> bestraft ;-) ..... Uuuuups, fairer Umgang aller miteinander währe natürlich
> das Allerbeste....

Wenn Du es auch versuchst, ins Lächerliche zu ziehen: In einem Rechststaat
sich an Vorschriften erstmal zu halten, auch wenn man sie nicht
befürwortet, halte ich für einen Teil des "fairen Umgangs" miteinander.

> Wahrheitsgemäße Angaben bei DENIC vorschreiben währe sicher sinniger oder?

Nein, denn DENIC ist ein privater Verein, keine staatliche Stelle, wenn
auch mit hoheitsrechtlichen Aufgaben betraut. Ganz davon abgesehen ging es
ja gerade um den unsinnigen Vorschlag, DENIC sollte für Auskünfte Geld
verlangen, um Abmahnungen zu erschweren.

> Der Anspruch ist doch schlicht:
> Ohne große Nachforschungsaktionen den Betreiber/Verantwortlichen eines
> Webauftrittes ermitteln.

Genau das war mein Punkt.

> Und eines auch nicht zu unterschätzendes Probleme:
> es treiben sich nicht nur Gutmenschen im Internet herum, sondern in
> Größenordnungen auch solche, denen man im realen Leben auch keinerlei
> persönliche Angaben machen würde.

Dagegen wehrt man sich am besten, indem man keine Website betreibt und sich
auch sonst zurückhält. Schreibe ich einen Leserbrief an meine Tageszeitung,
veröffentlicht die auch meine Adresse, wenn ich das Risiko nicht eingehen
will, verzichte ich eben darauf, einen Leserbrief zu schreiben.

> Gedanken, auch( http://wiki.geekspot.de/index.php/Hauptseite ):
> ...oO(freiwilliges Kennzeichenregister für Websites, einsehbar bei Nachweis
> berechtigten Interesses ähnlich Grundbuch,.... / alternativ Angabe der
> realen Daten). uvm.

Klar, könnte man so machen. Mir ist es lieber, ich kann bei DENIC
nachschauen, auch ohne ein berechtigtes Interesse zu haben ;-)

> So hat halt jeder seine Ansichten... und als ein Hauptproblem bleibt, dass
> es oft nicht darum geht, das eine fehlende Angabe jemanden wirklich Schaden
> zugefügt hat / zuzufügen droht bzw. für Interessenkonflikte einvernehmliche
> Lösungen zu suchen, sondern oft nur um Kohle Kohle Kohle (Abmahnwelle) bzw.
> durchsetzen geldbewährter Interessen gegen Bürger bzw. kleine und mittlere
> Unternehmen.

Dass das Abmahnen um des Abmahnen willens sittenwidrig ist, ist schon lange
meine Meinung, leider ist diese Absicht erstens schwer nachweisbar und
zweitens müsste mal ein höheres Gericht so entscheiden. Aber ich bleibe
optimistisch, dass die Abmahner sich irgendwann mal mit jemandem anlegen,
der es sich leisten kann und will, das bis zu Ende vor Gericht
durchzufechten.

Mit WP hat dies allerdings nur noch sehr bedingt zu tun ;-)

Gruß, Gerhard