[Wikide-l] Steppende Richter

Mathias Schindler neubau at presroi.de
Sa Jun 11 14:46:39 UTC 2005


Sachverhalt:

Ein Mensch macht ein Lokal auf. Das Lokal wurde Ende 1996 als "Schank- 
und Speisewirtschaft" genehmigt. Es verfügt über eine 
Leutsprecheranlage. Die Nachbarschaft ist dagegen und beschwert gegen 
die auf 91 dB(A) eingepegelte, verplombte und versiegelte Anlage.

2004 wird dem Betreiber untersagt, in dem Lokal eine Discothek zu betreiben.

Betreiber klagt vor VG und verliert.

Betreiber beschwert sich vor dem OVG Berlin und verliert.

Die Richter lassen sich im Beschluss vom 10.11.2004 (Aktenzeichen 2 S 
50/04) nun etwas über die Umgebung aus ("für den südlichen Teil des von 
der G.-Straße, der K.-Straße, der N.-Straße und dem H.-Markt 
umschlossenen Blocks, wonach der prozentuale Wohnanteil pro Flurstück 
41%, 46%, 52%, 65%, 85%, 87% beträgt").

Spannend wird es für Nichtjuristen und Wikipedianer dann weiter unten.


	Ob nun der Zusatz „Lounge“ hinter den jeweiligen
	Musikprogrammen, mit dem man eigentlich den
	barähnlichen Aufenthaltsraum eines Hotels oder
	eines Gastronomiebetriebes bezeichnet, der mit
	Sesseln oder Couches eingerichtet ist und in dem
	bei leichter, angenehmer Musik alkoholische Getränke
	sowie auch einfache leichte Speisen serviert werden
	(vgl. Beschreibung des Begriffs „Lounge“ bei
	Wikipedia, Die freie Enzyklopädie, im Internet unter
	www.Wikipedia.de), ein Hinweis darauf sein soll,
	dass in dem Lokal der Ast. zu der Musik nicht unbedingt
	getanzt wird oder ob dies auch nur eine dem
	Zeitgeschmack entsprechende Bezeichnung sein soll,
	kann dahinstehen.

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Lounge&oldid=4320685

	Denn selbst wenn sich die Ast. durch diese Bezeichnung
	von einer Discothek abgrenzen will, bei der das Tanzen
	zu Disco-, Techno- oder HipHop-Rhythmen und die damit
	verbundene Art sich zu kleiden und sich zu bewegen
	im Vordergrund steht (vgl. Beschreibung des Begriffs
	„Diskothek“ bei Wikipedia, Die freie Enzyklopädie, im
	Internet unter www.Wikipedia.de), ist für den
	Störungsgrad einer Vergnügungsstätte und damit deren
	Gebietsverträglichkeit in erster Linie die Musik und
	weniger das Tanzen von Bedeutung sowie die Größe des
	Lokals, die für die Anzahl der Gäste und die dadurch
	bedingten sonstigen Begleiterscheinungen (z.B.
	Störungen durch das Kommen und Gehen von Besuchern
	in den Nachtstunden) maßgebend ist.

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskothek&oldid=3223980



Mathias