[Wikide-l] Umfassende Zuständigkeit deutscher Gerichte bezüglich Internetveröffentlichungen

Marco S. fragenmensch at gmx.de
Sa Jun 11 12:21:05 UTC 2005


elwp at gmx.de schrieb:

>Arne Klempert:
>  
>
>>Ich hoffe, Ihr habt Verständnis dafür, dass ich hier keine
>>Einzelheiten preisgebe.
>>    
>>
>
>Wievele kostenpflichtige Abmahnversuche gab es bislang und wieviel
>wollten die Anwälte durchschnittlich haben? Mir fällt gerade kein
>Grund ein, weshalb diese Zahlen nicht in die Öffentlichkeit
>gelangen dürften.
>
>  
>
Mir auch nicht. Wenn man sich neuere PC-und Internet-Magazine ansieht, 
sieht man da genügend meist horrende Summen, die zB wegen einem 
vergessenen Disclainmer oder einem Link zu SlySoft/CloneCD/Clony XXL 
u.ä. gefordert worden sind.
Für die, die sich für noch mehr Storys iteressieren: 
http://rettet-das-interntet.de und http://www.abmahnwelle.de .
Ich finde es daher eigentlich erschreckend dass jeder, der einen Account 
mit 0 Edits hat, eine OGG-Version von einem geklauten Musikstück in die 
Wikipedia stellen könnte(Bei Bildern ist es ja genau das Gleiche!).
Ich werde mal demnächst ein Meinungsbild auf die Beine Stellen und den 
Link hier posten, weil das meiner Meinung nach ein wichtiges Thema ist.

Marco