[Wikide-l] Umfassende Zuständigkeit deutscher Gerichte bezüglich Internetveröffentlichungen

Agon S. Buchholz asb at kefk.net
Fr Jun 10 23:34:32 UTC 2005


Thomas Hochstein wrote:

> Du vermischst da verschiedenste Fragen miteinander. Ob ein 
> "Stellvertreter, der mit der Handlung gar nichts zu tun hat" (was so 
> auch nicht stimmt, die Wikipedia stellt immerhin die von anderen 
> verfaßten Texte weltweit zum Abruf bereit), in Haftung genommen wird,
> ist keine Frage der örtlichen Zuständigkeit oder des anwendbaren 
> Rechts, sondern inwieweit der Contentprovider für die bei ihm 
> veröffentlichen fremden Inhalte haftet.

Mir ist schon klar, dass der konstruierte Fall mehrere Sachverhalte 
kombinierte, nämlich wer (Verursacher, Störer, Wasauchimmer) wo 
(Zuständigkeit, Gerichtsstand, Herkunftslandsprinzip) für was 
(Zueigenmachung, Prüfpflichten usw.) haftbar gemacht werden kann; genau 
diese Kombination macht ja m.E. das Brisante an der Frage aus (fiktiv 
ist die Konstruktion jedenfalls nicht, sondern einfach nur die 
konsequente Verbindung der zwei Rechtsstreitigkeiten, mit denen ich mich 
zur Zeit "vergnüge").

Allerdings scheinen Kurt und der Verein ja bereits genügend *echte* 
Fälle gehabt zu haben, zumindest lese ich das aus Arnes Bemerkung 
heraus, so dass es wohl eher müßig sein dürfte, sich über *konstruierte* 
Fälle zu unterhalten (so gerne ich die o.g. Kombination aus Haftung und 
  Zuständigkeit auch verstehen würde). Hoffen wir einfach, dass es auch 
weiterhin keinen echten Ärger für die Wikipedia gibt und die Vorwürfe so 
unsubstantiiert bleiben, wie sie es bisher gewesen zu sein scheinen.

MfG -asb