[Wikide-l] Umfassende Zuständigkeit deutscher Gerichte bezüglich Internetveröffentlichungen
Agon S. Buchholz
asb at kefk.net
Fr Jun 10 23:34:32 UTC 2005
Thomas Hochstein wrote:
> Du vermischst da verschiedenste Fragen miteinander. Ob ein
> "Stellvertreter, der mit der Handlung gar nichts zu tun hat" (was so
> auch nicht stimmt, die Wikipedia stellt immerhin die von anderen
> verfaßten Texte weltweit zum Abruf bereit), in Haftung genommen wird,
> ist keine Frage der örtlichen Zuständigkeit oder des anwendbaren
> Rechts, sondern inwieweit der Contentprovider für die bei ihm
> veröffentlichen fremden Inhalte haftet.
Mir ist schon klar, dass der konstruierte Fall mehrere Sachverhalte
kombinierte, nämlich wer (Verursacher, Störer, Wasauchimmer) wo
(Zuständigkeit, Gerichtsstand, Herkunftslandsprinzip) für was
(Zueigenmachung, Prüfpflichten usw.) haftbar gemacht werden kann; genau
diese Kombination macht ja m.E. das Brisante an der Frage aus (fiktiv
ist die Konstruktion jedenfalls nicht, sondern einfach nur die
konsequente Verbindung der zwei Rechtsstreitigkeiten, mit denen ich mich
zur Zeit "vergnüge").
Allerdings scheinen Kurt und der Verein ja bereits genügend *echte*
Fälle gehabt zu haben, zumindest lese ich das aus Arnes Bemerkung
heraus, so dass es wohl eher müßig sein dürfte, sich über *konstruierte*
Fälle zu unterhalten (so gerne ich die o.g. Kombination aus Haftung und
Zuständigkeit auch verstehen würde). Hoffen wir einfach, dass es auch
weiterhin keinen echten Ärger für die Wikipedia gibt und die Vorwürfe so
unsubstantiiert bleiben, wie sie es bisher gewesen zu sein scheinen.
MfG -asb