[Wikide-l] Re: Bildrechte: US Government hierzulande nicht PD

Karl Eichwalder ke at gnu.franken.de
Do Sep 9 16:14:08 UTC 2004


"Klaus Graf" <klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de> writes:

> Auch wenn die Server in den USA stehen, gilt fuer die deutsche
> Wikipedia deutsches Recht,

Diese Sichtweise ist etwas schief.  Für die in Deutschland lebenden
Bearbeiter der (deutschen) WP gilt zunächst einmal deutsches Recht.
Unter Berufung auf deutsche Recht dürfen diese Bearbeiter aber nicht
gegen US-Recht verstoßen.

US-Bürger, die an der deutschsprachigen WP mitarbeiten, dürfen
selbstverständlich gemäß US-Recht Bilder einstellen und dies auch dann,
wenn diese Bilder vom deutsche Urheberrecht geschützt sind.

> und nach deutschem Recht sind die meisten der in den USA aufgrund des
> Fehlens eines dortigen Copyright-Schutzes freien Bilder hierzulande
> keine "amtlichen Werke" (§ 5 UrhG de), sondern ganz normal vom
> Urheberrecht geschuetzt.

Wenn der Urheber jedoch keinen Schutz beansprucht, sind die Bilder
frei.  Es wäre zu überprüfen, ob Schutz seitens der amerikanischen
Einrichtungen beansprucht wird.

So ungefähr jedenfalls.

-- 
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http://www.gnu.franken.de/ke/                            |   (*)/'(*)