[Wikide-l] Bildrechte: US Government hierzulande nicht PD

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Do Sep 9 15:55:11 UTC 2004


Es ist in der deutschen Wikipedia ueblich, Bilder des US
Government, die in den USA public domain sind, mit der
Bezeichnung public domain in die Wikipedia aufzunehmen.
Diese Praxis fuehrt zu ausgezeichneten Illustrationen, ist
aber nicht korrekt. Auch wenn die Server in den USA stehen,
gilt fuer die deutsche Wikipedia deutsches Recht, und nach
deutschem Recht sind die meisten der in den USA aufgrund
des Fehlens eines dortigen Copyright-Schutzes freien Bilder
hierzulande keine "amtlichen Werke" (§ 5 UrhG de), sondern
ganz normal vom Urheberrecht geschuetzt.

Siehe dazu
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/09/copyright_in_go.html
mit Kommentar

und vor allem die dort verlinkten autoritativen FAQ
http://www.dtic.mil/cendi/publications/04-8copyright.html#317

"3.1.7  Does the Government have copyright protection in
U.S. Government works in other countries?

Yes, the copyright exclusion for works of the U.S.
Government is not intended to have any impact on protection
of these works abroad (S. REP. NO. 473, 94th Cong., 2d
Sess. 56 (1976)). Therefore, the U.S. Government may obtain
protection in other countries depending on the treatment of
government works by the national copyright law of the
particular country. Copyright is sometimes asserted by U.S.
Government agencies outside the United States."

Wenn wir "Public Domain" in unsere Bildlizenzangabe
schreiben, wird ein gewerblicher Weiterverwender ueber die
Tatsache getaeuscht, dass die US-Regierungsbehoerde
grundsaetzlich die rechtliche Moeglichkeit hat, dagegen
vorzugehen.

Wenn um eine Erlaubnis der US-Behoerde fuer die Wikipedia
ersucht wird, spricht alles dafuer, dass diese nicht bereit
ist, einer weltweiten freien gewerblichen Nutzung und
Bearbeitung (die ja die Authentizitaet des Bildes durch
manipulative Techniken in Frage stellen kann) zuzustimmen.

Dass dies bedauerlich ist und der Einwand mindestens
hunderte von Bildern betrifft, deren Lizenzen
korrekterweise geaendert werden muessten - zugegeben. Aber
die Arbeit moegen dann bitte die Hohepriester der GNU-FDL
machen, die sich am Meinungsbild Urheberrecht festkrallen.

Klaus Graf