Hallo Olaf,
mit Verlaub, aber das ist Korinthenkackerei, die weder bezüglich des
Antrags irgendeine Relevanz hat (welchen Einfluss hat das Vorhandensein
oder Nicht-Vorhandensein von Protokollen und Tagesordnungen einer deiner
Meinung nach eh nicht mehr existenten Arbeitsgruppe für die Frage, ob der
Antragsbeschluss die Satzung verletzt?), noch sonstwie wichtig ist. Die
Mitglieder der Arbeitsgruppe haben nach bestem Wissen und Gewissen
gehandelt, um die Mitbestimmungs- und Mitspracherechte der Mitglieder zu
stärken.
Was ist denn eigentlich dein Problem mit dem Antrag? Störst du dich an mehr
Abstimmungen in Abwesenheit? Oder stört dich das einmalige Experiment der
Onlinewahlen? Oder geht es dir tatsächlich nur um Regelhuberei?
Beste Grüße
Sebastian Moleski
2014-02-10 10:10 GMT+01:00 Olaf Kosinsky <olaf.kosinsky(a)gmail.com>om>:
Hallo Sebastian,
etwas mehr Sachlichkeit hätte ich vor Dir erwartet.
Die 11. MV hat auf Deinen Antrag hin am 24.11.2012 beschlossen, eine AG
Wahlen einzurichten. Diese sollte bis zur nächsten MV, d.h. der 12. MV im
Frühjahr 2013, eine Reform der Wahlordnung beraten und der MV vorlegen.
Dies ist erfolgt. Das Mandat der AG Wahlen ist damit automatisch bei der
12. MV abgelaufen.
Eine Farce ist, dass weder Punkt 3 des MV-Beschlusses ("Die Arbeitsgruppe
wählt ihren Vorsitzenden selber und regelt ihre Arbeitsweise eigenständig.
Die Grundsätze zur Arbeit von Gruppen und Arbeitskreisen des Vereins
(Veröffentlichung von Protokollen und Tagesordnungen, etc.) gelten. "
umgesetzt wurde
* wo sind die Protokolle?
* wo sind die Tagesordnungen?
* wann ist wer zum Vorsitzenden gewählt worden?
noch Punkt 4 ("Die Arbeitsgruppe wird von der Geschäftsstelle des Vereins
in dem Maße unterstützt, in dem die Kommission dies wünscht und benötigt.
Ihr sind die für Arbeitstreffen, externe Berater und ähnliche nützliche
Aktivitäten benötigten Mittel bereitzustellen") beachtet worden.
Oder ist der AG Wahlen von der Geschäftsstelle vollumfänglich unterstützt
worden?
Beste Grüße
Olaf
Am 10. Februar 2014 09:51 schrieb Sebastian Moleski <
sebastian.moleski(a)wikimedia.de>gt;:
Hallo Martin,
2014-02-10 1:11 GMT+01:00 DerHexer <wikipedia_emails-nachfrage(a)yahoo.de
:
> Die Formulierung "Die einzelnen Anträge stehen in einem inneren
> Zusammenhang, da sie alle das Thema der ,Fernwahl' betreffen." fechte
ich
> hiermit an: Übersehen hat der Vereinsanwalt,
dass die Punkte 1 bis 4
sich
> ausschließlich auf die Online-Fernwahl
beziehen, während Punkt 5 sich
auf
> die Fernwahl allgemein bezieht. Der
weitergehende Antrag hätte somit
vor
> dem spezielleren Antrag und damit
eigenständig behandelt werden müssen.
> Zudem wurde der Teil der erst zu beschließenden Satzungsänderung "Die
> Mitgliederversammlung kann beschließen, darüber hinaus weitere
> Anträge den Mitgliedern zur Entscheidung per Fernwahl vorzulegen."
durch
> die Versendung der Punkte 1 bis 4, einen
Nicht-Satzungsänderungs-"Antrag,
der den
Mitgliedern zur Entscheidung per Fernwahl vorgelegt wurde,"
darstellen, geradezu konterkariert.
Nicht wirklich. Ob die Mitgliederversammlung vor der Satzungsänderung
ohne
weiteres Anträge der gesamten Mitgliederschaft
hätte vorlegen können, ist
ungeklärt. Tatsächlich wurde es bisher nicht getan, wäre aber nach
Ansicht
der Antragsteller (aka die AG Wahlen) ein Weg,
wie sichergestellt werden
kann, dass über wichtige Anträge ("wichtig" im Ermessen der MV) nicht nur
die wenigen anwesenden Mitglieder bestimmen können. Deswegen steht es
jetzt
auch in der Satzung drin.
Bereits die vorletzte MV hat anerkannt, dass wir ein Beteiligungsdefizit
haben und dringend etwas tun müssen, um mehr Mitgliedern--auch unabhängig
von ihrer Anwesenheit bei der Versammlung--Gelegenheiten zur Mitsprache
und
Mitbestimmung zu geben. Das tut die
Satzungsänderung, und zwar auf
ausgesprochen vorsichtigem Wege.
Umso mehr ärgert es mich, dass die Antragssteller
trotz Bitte des
Präsidiums die Teile nicht getrennt haben, sondern vollkommen
unnötigerweise darauf beharrten, sie unbedingt in dieser, meines
Erachtens
eindeutig irregulärer, Weise einzureichen.
So eine Bitte gab es nicht. Aus dem Protokoll der Präsidiumssitzung geht
hervor, dass einige Präsidiumsmitglieder den Antrag inhaltlich
kritisierten, das Gremium als Ganzes aber von einer Stellungnahme absah.
Ich kann mich auch nicht erinnern, dass das Präsidium (oder irgendjemand)
an mich oder eines der anderen Mitglieder der Arbeitsgruppe mit dieser
Bitte herantrat.
Kurzer Rückblick: Der Arbeitsauftrag der Arbeitsgruppe Wahlen war es,
Vorschläge zu erarbeiten, wie das "weitere Mitgliederwachstum sinnvoll im
Rahmen der Mitgliederversammlungen abgebildet werden kann". Dabei waren
auch " technische Möglichkeiten zur satzungskonformen
Fernwahldurchführung"
zu prüfen. In Folge desssen haben wir eine
repräsentative Umfragen
durchgeführt, deren Ergebnisse wir auf der vorletzten
Mitgliederversammlung
vorgestellt haben (
https://forum.wikimedia.de/w/AG_Wahlen/Bericht_Mai_2013
)
und die letztlich zu dem Antrag geführt haben, der hier für so viele
Diskussionen sorgt.
Der Antrag wurde mit 255:84 Stimmen (das ist eine Mehrheit von über drei
Vierteln!) angenommen. Das allein sollte eigentlich schon ausreichen,
diese
Farce hier zu verhindern. Es geht hier um einen
Antrag, der die
demokratischen Mitspracherechte aller Mitglieder stärkt und mit dem
einmaligen (!) Versuch von Onlinewahlen auch dem Ergebnis der
repräsentativen Umfrage (79% dafür, 9% dagegen) folgt. Und der soll nun
ungültig sein, weil allen Mitgliedern das Recht gegeben wurde, darüber
abzustimmen? Ich glaub, es hackt.
Beste Grüße
Sebastian Moleski
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