wp(a)dabpunkt.eu (DaB.) am 08.01.14:
Am 08.01.2014 11:08, schrieb Pavel Richter:
> Ich denke, wir sollten für die kommende MV eine
Satzungsänderung
> vorbereiten, die dazu führt, dass die Einspruchsfrist erst mit
> Zugänglichmachung des Protokolls beginnt (ich denke, so war das
> von den Müttern und Vätern der Satzung eigentlich auch mal
> gedacht). Eine Formulierung wie "[Das Protokoll] wird gültig, wenn
> binnen vier Wochen
Gängig sind sechs Wochen.
> nach der Zugänglichmachung kein Einspruch von
> einem Mitglied des Präsidiums oder der Versammlungsleitung oder
> mindestens 10% der anwesenden Mitglieder erhoben wurde."
Wozu die Quote? Ein begründeter Einspruch reicht, egal von wem
geäußert.
Ja, DerHexer hatte das ja auch schon vorgeschlagen.
Wir sollten
IMHO trotzdem eine Frist drin stehen haben, bis wann das Protokoll
bei den Mitgliedern sein muss.
Gängig sind 14 Tage.
Rainer
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