2010/9/28 DaB. <WP(a)daniel.baur4.info>fo>:
Am Dienstag 28 September 2010, 15:19:51 schrieb
Michail Jungierek:
da dies eine
Satzungsänderung bedeuten würde, der ALLE Mitglieder zustimmen müssten.
nun, 2/3 der Anwesenden würden's auch tun ;-)
§ 33 BGB [...] Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung
aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen
Mitglieder muss schriftlich erfolgen. [...]