Hallo Henriette
Am 31.01.2014 09:58, schrieb Henriette Fiebig:
Sage mal: Kann es sein, daß das noch ein Artefakt aus
einer frühen
Protokoll- bzw. Formularversion ist, die _ich_ damals erstellt
hatte?
Warum gute Dinge wegwerfen? ;-)
Es macht ja schon einen Unterschied, ob 50 oder nur 10
von 100
anwesenden Stimmberechtigten ihre Stimme abgeben, oder? (Zumindest
dann, wenn nicht die einfache Mehrheit für eine Abstimmung
reicht/vorgesehen ist, ist das relevant … oder bin ich hier grad auf
dem komplett falschen Pfad?!)
Soweit ich die Wahlordnung und die Satzung kenne, haben wir keine
Abstimmungen wo es auf die Zahl der Anwesenden ankommt; nur auf die Zahl
der Wähler. Es ist also egal ob von 50 Anwesenden alle 50 abstimmen oder
nur 5 Personen. Beschlussfähig ist eine MV ja immer (sofern
ordnungsgemäß geladen wurde).
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
--
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